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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 66 "Mittelstraße-Ost" hier: Errichtung von Demenzwohnungen, Servicewohnungen und einer kleinen Tagespflege in der Gustav-Altenhain-Straße

2021/425 23.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/425 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück in der Gustav-Altenhain-Straße, das ehemalige Gelände einer Umspannstation. Geplant ist die Errichtung eines Gebäudes mit Demenzwohnungen, Servicewohnungen und einer kleinen Tagespflege. Das Vorhaben sieht im Souterrain eine Tagespflege mit etwa 18 Plätzen vor, während im Erd- und Obergeschoss jeweils acht Appartements für Demenzerkrankte sowie fünf Servicewohnungen im Staffelgeschoss entstehen sollen. Die Bebauung umfasst zwei Geschosse zuzüglich eines Staffel- und eines Gartengeschosses, wobei die Stellplätze über die Gustav-Altenhain-Straße erschlossen werden.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 66 „Mittelstraße Ost“ 1. Änderung. Da dieser Plan die Fläche für die Nutzung von Elektrizität festsetzt, ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erforderlich. Zudem ist eine Abweichung von der vorgeschriebenen Dachform notwendig, da ein Flachdach statt eines Satteldachs vorgesehen ist. Die Verwaltung stellt in der Vorlage in Aussicht, dass die Befreiung städtebaulich vertretbar ist, da sich das Wohngebäude besser in die Umgebung einfügt als die ursprüngliche Umspannstation. Die Grundflächen- und Geschossflächenzahl sowie die Geschossigkeit werden eingehalten. Im Rahmen der Beteiligung äußerten zwei Anwohner Bedenken gegen die Befreiung hinsichtlich der Nutzungsänderung. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem geplanten Vorhaben zuzustimmen.

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