1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 59/Von-Galen-Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/309 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Sprockhövel. Konkret wird die Entscheidung über eine Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 59/Von-Galen-Straße behandelt.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im rückwärtigen Bereich des genannten Grundstücks, wobei die Erschließung über die Von-Galellen-Straße erfolgen soll. Da für den Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre wirksam ist, sind bauliche Maßnahmen grundsätzlich untersagt.
Die Verwaltung führt aus, dass das Ziel der Bebauungsplanänderung darin besteht, die Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesen Kernbereichen auszuschließen. Eine Wohnnutzung im hinteren Gelände der Grundstücke ist jedoch im Rahmen der geplanten Siedlungsentwicklung vorgesehen. Da das Bauvorhaben in der zweiten Reihe liegt und den planerischen Zielen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 sowie den zukünftigen Festsetzungen entspricht, wird die Erteilung einer Ausnahme von der Veränderungssperre vorgeschlagen. Es liegen keine Hinweise darauf vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird gebeten, dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
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- 23.06.2021kein Ergebnis hinterlegt