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Beschlussvorlage

Errichtung eines Wohnhauses sowie Nutzungsänderung der Bestandsbebauung Elberfelder Straße 98, 100 und 102

2021/419 23.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/419 befasst sich mit einer Bauvoranfrage für das Grundstück Elberfelder Straße 98 bis 102 in Sprockhövel. Das Vorhaben umfasst die Errichtung eines neuen Wohnhauses sowie die Nutzungsänderung der bestehenden Bebauung. Geplant ist der Neubau eines dreigeschossigen Gebäudes mit Satteldach, das acht barrierefreie und behindertengerechte Wohneinheiten bereitstellen soll. Die Fläche des Neubaus entspricht in etwa der Fläche der Gebäude, die im Zuge des Vorhabens abgerissen werden sollen.

Zusätzlich ist eine Nutzungsänderung der Bestandsbebauung vorgesehen, um ein Café und Bistro als Künstlertreffpunkt zu etablieren. Dieser soll Raum für Vernissagen, öffentliche Veranstaltungen sowie Mal- und Fotokurse bieten. Da das Grundstück im Außenbereich liegt, erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung nach § 35 BauGB. Eine zusätzliche Bodenversiegelung ist nicht vorgesehen, da durch den Rückbau der Bestandsbauten eine Entsiegelung in etwa der Größe der Neuversiegelung stattfindet.

Im Rahmen des Verfahrens wurden verschiedene Behörden, darunter der Ennepe-Ruhr-Kreis, die Bezirksregierung Arnsberg, der Landesbetrieb Straßen.NRW und das Bundesaufsichtsamt für Flugsichersicherung, beteiligt. Während die meisten Stellen keine grundsätzlichen Bedenken gegen einen positiven Bauvorbescheid angaben, stehen die Stellungnahmen zum Immissionsschutz sowie des Landesbetriebes Straßen.NRW noch aus. Ein erforderliches Geräuschgutachten zur Prüfung der Lärmwerte ist noch ausstehend. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid vorbehaltlich der abschließenden Stellungnahmen der zuständigen Behörden zu erteilen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird um Zustimmung des Vorhabens gebeten.

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