Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Errichtung von drei Doppelhäusern im Hibbelweg

2021/346 23.06.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/346 befasst sich mit der Errichtung von drei Doppelhäusern inklusive jeweils einer Garage am Hibbelweg in Sprockhövel. Das geplante Bauvorhaben sieht eingeschossige Gebäude mit Satteldach auf einem bislang unbebauten Grundstück vor, welches sich zwischen der Adresse Hibbelweg 40 und einem Regenrückhaltebecken befindet.

Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen, weswahlweise wurde der ursprüngliche Antrag auf einen Bauvorbescheid abgelehnt. Gegen diese Entscheidung wurde Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg erhoben. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung durch das Verwaltungsgericht wurde festgestellt, dass das Grundstück durch die bestehende Bebauung sowie das Regenrückhaltebecken begrenzt wird. Es besteht die Möglichkeit, die etwa 55 Meter lange Baulücke als Teil eines Bebauungszusammenhangs zu bewerten. Das Vorhaben liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie die Bezirksregierung Arnsberg einbezogen. Aufgrund der Stellungnahmen der beteiligten Behörden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides, sofern entsprechende Auflagen und Hinweise übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen, und schlägt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz die Zustimmung zum Vorhaben vor. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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