Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ zur Kenntnis genommen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 25. Mai 2021 statt. Im Zuge dieses Verfahrens wurden Informationen zum Planentwurf bereitgestellt und die Möglichkeit zur Äußerung gegenüber der Verwaltung eröffnet. Es wurden keine Eingaben, Bedenken oder Anregungen zu dem Entwurf eingereicht.
Der Bebauungsplan zielt darauf ab, die bestehende Struktur im Bereich Haßlinghausen zu sichern und die städtebauliche Entwicklung der Mittelstraße zu steuern. Die Planung sieht die Ausweisung eines eingeschränkten Mischgebiets vor, das die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie die Ansiedlung von Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss regelt. Um die Zentrumsstruktur zu schützen, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops ausgeschlossen werden. Zudem ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen, um Baurecht für eine flächensparende Siedlungsentwicklung zu schaffen.
Auf Basis der vorliegenden Ergebnisse wird die Verwaltung beauftragt, einen Rechtsplanentwurf zu erarbeiten. Im nächsten Verfahrensschritt ist die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 23.06.2021kein Ergebnis hinterlegt