Bebauungsplan Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat den Einleitungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Grundlage für das Änderungsverfahren ist eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße 46. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes vor, in dem sich derzeit ein Elektrofachmarkt befindet, und dessen Ersatz durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 21 Wohneinheiten und einer Nutzfläche von etwa 1300 m².
Da das Bauvorhaben die im bestehenden Bebauungsplan festgelegte Geschossflächenzahl überschreiten würde, sieht die Verwaltung ein Änderungsverfahren vor. Ziel der Planung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung in diesen Bereichen auszuschließen. Damit soll die Funktion des zentralen Versorgungsbereichs Niedersprockhövel gewahrt und die städtebauliche Ordnung erhalten bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst etwa 5,5 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel. Er erstreckt sich über Teile der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie die südliche Straßenseite der Gartenstraße bis zur Friedrichstraße. Der Planungsbereich umfasst die Bebauung der Friedrichstraße zwischen der Gartenstraße und der Hauptstraße. Die Verwaltung sieht durch das Verfahren die Sicherung der gemischten Gebietsstruktur sowie die Vermeidung städtebaulicher Spannungen durch einseitige Wohnnutzung.
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