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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/054 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage dient als Grundlage für die Gestaltung der Fragestunde während der öffentlichen Sitzung des Rates am 18. Februar 2021.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel als fester Bestandteil der Tagesordnung vorzusehen. Sie findet üblicherweise zu Beginn einer Sitzung statt und kann nach einer Dauer von 90 Minuten erneut aufgerufen werden. Die Regelung sieht vor, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berechtigt sind, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Anzahl der Fragen ist pro Fragesteller auf zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird durch die Bürgermeisterin festgelegt, falls sich mehrere Personen gleichzeitig melden. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen ist im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes nicht vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass im Falle fehlender Anfragen aus der Bevölkerung die entsprechende Alternative zur Beantwortung dokumentiert wird.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 2Wahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2021/154 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/154 der Verwaltung zum Thema Wahl eines Mitglieds sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER) befasst sich mit der personellen Besetzung dieses Gremiums. Der Beirat wurde auf Beschluss der Gesellschafterversammlung der VER vom 11. Dezember 2018 eingerichtet. Sein Zweck ist die Erörterung von Fragestellungen des öffentlichen Personennahverkehrs, die für die kreisangehörigen Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises von Bedeutung sind.
Da die VER als Kreisunternehmen Verkehrsleistungen im gesamten Kreisgebiet erbringt, setzt sich der Beirat aus Vertretern der neun kreisangehörigen Städte zusammen. Die Entsendung der Mitglieder und ihrer Stellvertreter erfolgt durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode.
Die Verwaltung schlägt für die Besetzung der Vertretung in Sprockhövel vor, die Bürgermeisterin als Mitglied des Beirates und den Beigeordneten als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Vorlage verweist für weitere Details auf die bereits bestehende Vorlage 2019/044.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 3Neubesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2021/147 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/147 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen in der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt und dient als Grundlage für die Beratung im Rat während der x öffentlichen Sitzung am 18. Februar 2021.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt zur Neubesetzung der Ausschüsse. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in einem separaten Antrag enthalten, der als Anlage zur Vorlage beigefügt ist. Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten für die Umsetzung des beschlossenen Sachverhalts verzeichnet. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich ist in der vorliegenden Fassung nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 4Benennung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und OrdnungZur Vorlage · 2021/062 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/062 sieht die Neubesetzung von Positionen für sachkundige Einwohner im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Gemäß der Gemeindeordnung NRW werden sachkundige Einwohner vom Rat gewählt, um beratend an den Ausschusssitzungen teilzunehmen, wobei sie nicht stimmberechtigt sind.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Wehrführer sowie eine weitere Person als sachkundige Einwohner in den Ausschuss zu berufen. Für den Wehrführer sind zwei Vertreter vorgesehen, während für die zweite Person ein Vertreter benannt wird. Diese personelle Neuerung ersetzt die bisherige Zusammensetzung des Ausschusses, der bislang aus vier sachkundigen Einwohnern und einem Sachverständigen der Feuerwehr bestand. Mit der Umsetzung der Vorlage soll die Anzahl der sachkundigen Einwohner auf die zwei genannten Personen inklusive ihrer jeweiligen Stellvertreter reduziert werden.
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Beratungsfolge
- 22.04.2021 · Rat
- 18.03.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 18.02.2021 · Rat
- 5Benennung von sachkundigen Einwohnern in den Ausschuss für Stadtentwicklung und DenkmalschutzZur Vorlage · 2021/151 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 18. Februar 2021 wurde über die Benennung von sachkundigen Einwohnern für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/151 basierte auf einer Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz aus dessen Sitzung vom 25. Januar 2021.
Der Rat hat beschlossen, zwei Personen als sachkundige Einwohner in den genannten Ausschuss zu berufen. Die Benennung erfolgt auf Grundlage von § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser rechtlichen Grundlage sind die so benannten Einwohner berechtigt, an den Sitzungen des Ausschusses in beratender Funktion teilzunehmen, verfügen jedoch nicht über Stimmrecht.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 6Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/142 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/142 des Geschäftsbereichs II sieht den Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich vor. Hintergrund sind die durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die damit einhergehende Reduzierung der Betreuungsumfänge.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 verzichtet. Dies umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS, „Schule von 8-1“ sowie die Betreuungsform „13 Plus“), den Mittagstisch, Snack und Frühstück in städtischen Kitas sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Natur-Kita Schee.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen zur Hälfte übernimmt. Unter der Voraussetzung, dass diese hälftige Kostenübernahme durch das Land auch für den Monat Februar erfolgt, wird vorgeschlagen, den Erlass der Beiträge ebenfalls auf den Monat Februar auszudehnen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel umfassen voraussichtliche Mindereinnahmen im Kita-Bereich von etwa 32.557,25 Euro sowie im Bereich der Tagespflege von etwa 5.250 Euro nach Abzug der Landesanteile. Im Schulbereich wird mit einer Mindereinnahme von circa 5.885 Euro gerechnet. Kosten für Essenszuschüsse und den Kita-Bus werden nicht durch das Land erstattet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/060 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/060 dient der Information über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage lediglich zur Kenntnis nehmen. Es handelt sich somit nicht um einen Antrag auf eine Entscheidung oder eine Maßnahme, sondern um eine reine Informationsvorlage zur Berichterstattung des Fachbereichs Finanzmanagement.
Die Vorlage legt fest, dass der Berichtswesen-Prozess vorsieht, dem Ausschuss und dem Rat Sachstandsberichte vorzulegen. Die entsprechenden Termine für diese Berichterstattungen sind auf vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Basis sowie nach Abschluss spezifischer Aufträge vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder mögliche Zuschussfähigkeit, enthält das Dokument in diesem Stadium keine weiteren detaillierten Angaben oder quantifizierbaren Werte. Die Sitzungstermine für die Beratung der Vorlage waren für den 11. Februar 2021 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 18. Februar 2021 im Rat angesetzt.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Bericht über das IV. Quartal 2020Zur Vorlage · 2021/061 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/061 dient der Information der kommunalen Gremien über die wirtschaftliche Entwicklung im vierten Quartal des Jahres 2020. Der Inhalt der Vorlage umfasst einen Bericht des Fachbereichs Finanzmanagement, der zur Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates vorgesehen ist.
Die Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 konzipiert. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über das vierte Quartal 2020 lediglich zur Kenntnis nehmen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts entstehen. Es sind keine zusätzlichen Kosten für Personalkosten oder Sachkosten sowie keine Änderungen bei den freiwilligen Leistungen durch diesen Vorgang zu verzeichnen. Die Vorlage dient somit der Erfüllung des Berichtswesens durch die Verwaltung gegenüber den Entscheidungsgremien.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2021/135 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/135 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Anlage aufgeführten Mehrausgaben zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage dokumentiert verschiedene Beschaffungsvorgänge aus den Zeiträumen Juli 2020, August 2020 und September 2020. Im Juli 2020 wurden Ausgaben in Höhe von 10.350,00 Euro verzeichnet. Diese umfassen die Ersatzbeschaffung für einen defekten Werkstattwagen sowie den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens über 800 Euro. Die Kosten werden durch Minderauszahlungen aus den Planungsstellen für die Planungsstelle sowie für das Bauvorhaben „Zum England 010“ gedeckt.
Für den Zeitraum August 2020 ist eine Beschaffung von geringwertigen Wirtschaftsgütern in Höhe von 8.500,00 Euro aufgeführt, die aufgrund eines Einbruchs oder Diebstahls notwendig wurde. Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der Gewerbesteuerumlage.
Im September 2020 wurden weitere Ausgaben in Höhe von 8.000,00 Euro für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens über 800 Euro verzeichnet. Auch hier dient der Ersatz von Gütern nach einem Einbruch oder Diebstahl als Grund. Die Finanzierung erfolgt durch Minderauszahlungen aus der Planungsstelle für das Bauvorhaben „Zum England 010“.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10I. Nachtragshaushaltssatzung 2021Zur Vorlage · 2021/018 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/018 befasst sich mit der Verabschiedung der I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin zur Beratung in den zuständigen Gremien vorgelegt.
Der vorgesehene Ablauf sieht eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vor. Der Termin für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ist auf den 11. Februar 2021 datiert, während die Sitzung des Rates für den 18. Februar 2021 angesetzt ist.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel die I. Nachtragshaushaltssatzung einschließlich der dazugehörigen Anlagen beschließt. Dabei sollen die Änderungen berücksichtigt werden, die vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen wurden. Über die konkreten haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifische inhaltliche Details der Nachtragssatzung enthält das Dokument zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Angaben.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Haushaltssanierungsplan Fortschreibung 2021Zur Vorlage · 2021/019 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/019 befasst sich mit der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans für das Haushaltsjahr 2021 der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin zur Beratung in den Ausschüssen und im Rat vorgelegt.
Der konkrete Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel die Fortschreibung des genannten Plans beschließt. Dabei sollen die Änderungen berücksichtigt werden, welche vom Haupt- und Finanzausschuss empfohlen wurden. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, wie etwa mögliche Personalkosten oder Sachkosten, sind in der Vorlage keine spezifischen Beträge ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der formalen Grundlage für die Fortführung der Haushaltsplanung im Rahmen des Sanierungsplans.
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- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Stellenplan 2021Zur Vorlage · 2021/148 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/148 des Fachbereichs Personal/Organisation befasst sich mit dem Stellenplan für das Jahr 2021. Der Entwurf des Stellenplans soll als Anlage zum Haushaltsplan bzw. zum Nachtrag 2021 gebilligt werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die Empfehlung an den Rat abgegeben, den vorliegenden Entwurf in dieser Form zu verabschieden. Als inhaltliche Grundlage für die aktuelle Vorlage wird auf die bereits bestehende Vorlage 2021/063 verwiesen, die in der Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 behandelt wurde, um in der vorliegenden Sitzungsvorlage keine inhaltlichen Wiederholungen vornehmen zu müssen.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 18. Februar 2021 vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten werden in diesem Dokument keine spezifischen Beträge ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Vorstellung der Organisationsuntersuchung "Jugendhilfe" im Fachbereich II.1 - Jugend, Familie und Schule - der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/096 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2021/096 wird die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den Fachbereich II.1 – Jugend, Familie und Schule der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis gebracht. Die Untersuchung wurde im Kontext des Stärkungspakts Stadtfinanzen durchgeführt, im Zuge dessen die Stadt Sprockhövel Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen erhält. Die Entscheidung zur Durchführung dieser Untersuchung erfolgte durch den Verwaltungsvorstand, nachdem die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) beratend zur Seite stand.
Die Erstellung des Berichts wurde durch die gpaNRW an die Firma Breyting vergeben. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu prüfen und deren Umsetzung einzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahmen kann voraussichtlich jährliche Folgekosten im Bereich der Personalkosten nach sich ziehen, deren genaue Höhe sich aus der Organisationsuntersuchung ergibt. Ein Sachstandsbericht über den Fortschritt der Umsetzung ist dem zuständigen Gremium nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Beitritt NETZWERK INNENSTADT NRWZur Vorlage · 2021/153 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/153 sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel dem Netzwerk Innenstadt NRW beitritt. Das Netzwerk ist eine freiwillige Arbeitsgemeinschaft von Städten und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, die auf einer Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW basiert. Ziel der Kooperation ist der interkommunale Austausch von Erfahrungen und Wissen sowie die Organisation von Veranstaltungen zu gemeinsamen Aufgabenstellungen, um Synergien und die Nutzung vorhandenen Know-hows zu fördern.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 25. Januar 2021 die Empfehlung ausgesprochen, dem Beitritt zuzustimmen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Mitgliedschaft zu beantragen, aktiv an der Arbeit der Arbeitsgemeinschaft teilzunehmen und dem Rat sowie den zuständigen Fachgremien regelmäßig über die Tätigkeiten zu berichten. In der Mitgliederversammlung des Netzwerks soll die Stadt durch die Bürgermeisterin vertreten werden.
Mitgliedschaften im Ennepe-Ruhr-Kreis bestehen bereits für die Städte Ennepetal, Schwelm und Witten. Während die Mitgliedschaft im Netzwerk grundsätzlich kostenpflichtig ist und einen Jahresbeitrag von 2.000,00 Euro vorsieht, wurde die Gebühr aufgrund der Corona-Pandemie durch das zuständige Ministerium für die nächsten drei Jahre ausgesetzt. Aus dem Haushalt der Stadt ergeben sich durch den Beitritt keine unmittelbaren Kosten.
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- 18.02.2021 · Rat
- 15Bebauungsplan Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Einleitungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2021/155 · Beschlussvorlage
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Der Rat von Sprockhövel hat den Einleitungsbeschluss zur ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst. Grundlage für das Änderungsverfahren ist eine Anfrage zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße 46. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes vor, in dem sich derzeit ein Elektrofachmarkt befindet, und dessen Ersatz durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 21 Wohneinheiten und einer Nutzfläche von etwa 1300 m².
Da das Bauvorhaben die im bestehenden Bebauungsplan festgelegte Geschossflächenzahl überschreiten würde, sieht die Verwaltung ein Änderungsverfahren vor. Ziel der Planung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern und eine rein wohnwirtschaftliche Nutzung in diesen Bereichen auszuschließen. Damit soll die Funktion des zentralen Versorgungsbereichs Niedersprockhövel gewahrt und die städtebauliche Ordnung erhalten bleiben.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung umfasst etwa 5,5 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel. Er erstreckt sich über Teile der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie die südliche Straßenseite der Gartenstraße bis zur Friedrichstraße. Der Planungsbereich umfasst die Bebauung der Friedrichstraße zwischen der Gartenstraße und der Hauptstraße. Die Verwaltung sieht durch das Verfahren die Sicherung der gemischten Gebietsstruktur sowie die Vermeidung städtebaulicher Spannungen durch einseitige Wohnnutzung.
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- 18.02.2021 · Rat
- 161. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGBZur Vorlage · 2021/156 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Errichtung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beschlossen. Die Maßnahme dient der Sicherung städtebaulicher Ziele im Ortsteil Niedersprockhövel.
Anlass für die Vorlage ist ein Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes vor, in dem sich derzeit ein Elektrofachmarkt befindet, und dessen Ersatz durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 21 Wohneinheiten. Während die Wohnnutzung den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes entspricht, überschreitet das Vorhaben die zulässige Geschossflächenzahl.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplante ausschließliche Wohnnutzung im Erdgeschoss dem langfristigen Planungsziel der Stadt widerspricht. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die vertikale Mischung aus Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen zu erhalten und die Funktion des Hauptgeschäftsbereichs als zentraler Versorgungsbereich zu sichern. Durch die Sperre sollen die Entstehung sogenannter „Toter Zonen“ und eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Ordnung verhindert werden.
Die Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. In diesem Zeitraum dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 17Bewerbung als Modellprojekt Smart Cities 2021: "Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft"Zur Vorlage · 2021/157 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel empfiehlt dem Rat, sich im Rahmen des Bundesförderprogramms „Smart Cities 2021“ unter dem Leitthema „Gemeinsam aus der Krise: Raum für Zukunft“ als Modellprojekt zu bewerben. Ziel der Bewerbung ist es, die digitale Modernisierung der Kommune strategisch und fachübergreifend voranzutreiben.
Mit der Bewerbung bekennt sich die Stadt dazu, Stadtentwicklung und Digitalisierung in einem partizipativen Verfahren gemeinsam mit der Öffentlichkeit zu gestalten. Dabei soll ein strategischer Ansatz verfolgt werden, der die räumlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung betrachtet und sich an der Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform orientiert. Die Digitalisierungsstrategie soll das gesamte Stadtgebiet umfassen und die Lebensqualität sowie die Handlungsfähigkeit der Kommune stärken.
Die Umsetzung der Modellprojekte ist in zwei Phasen unterteilt: Zunächst werden kommunale Strategien und Konzepte entwickelt, worauf die Umsetzung der Maßnahmen folgt. Die Stadt verpflichtet sich im Rahmen der Bewerbung zur Bereitschaft für den Austausch mit anderen Kommunen sowie zur Bereitstellung von Software-Lösungen als Open-Source.
Für die Bewerbung ist ein Eigenanteil von etwa 22.185,51 Euro vorgesehen. Nach ersten Kalkulationen ist eine Fördersumme von voraussichtlich bis zu 221.855,12 Euro möglich. Die Bewerbungsfrist endet am 14. März 2021.
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- 18.02.2021 · Rat
- 18Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/052 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/052 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 18. Sitzung des Rates von Sprockhövel, die am 18. Februar 2021 stattfindet. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Anweisung, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzuhalten, dass keine Mitteilungen vorliegen. Es sind keine weiteren inhaltlichen Details zu den einzelnen Mitteilungen oder spezifischen Sachverhalten in der Vorlage aufgeführt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen oder die Notwendigkeit von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich werden in diesem Dokument keine konkreten Angaben gemacht.
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- 18.02.2021 · Rat
- 19Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/053 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/053 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der im Jahr 2020 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Behandlung von Anfragen, die gemäß § 18 der Geschäftsordnung durch Ratsmitglieder an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen. Pro Anfrage ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Verwaltung ist angehalten, die Anfragen zu beantworten. Eine Zurückweisung der Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
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- 18.02.2021 · Rat