Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/053 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der im Jahr 2020 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Behandlung von Anfragen, die gemäß § 18 der Geschäftsordnung durch Ratsmitglieder an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den Regelungen der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und dürfen nicht auf der Tagesordnung stehen. Pro Anfrage ist jeweils eine Zusatzfrage zulässig.
Die Verwaltung ist angehalten, die Anfragen zu beantworten. Eine Zurückweisung der Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 18.02.2021kein Ergebnis hinterlegt