Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/054 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage dient als Grundlage für die Gestaltung der Fragestunde während der öffentlichen Sitzung des Rates am 18. Februar 2021.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel als fester Bestandteil der Tagesordnung vorzusehen. Sie findet üblicherweise zu Beginn einer Sitzung statt und kann nach einer Dauer von 90 Minuten erneut aufgerufen werden. Die Regelung sieht vor, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt berechtigt sind, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Anzahl der Fragen ist pro Fragesteller auf zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird durch die Bürgermeisterin festgelegt, falls sich mehrere Personen gleichzeitig melden. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen ist im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes nicht vorgesehen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass im Falle fehlender Anfragen aus der Bevölkerung die entsprechende Alternative zur Beantwortung dokumentiert wird.
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- 18.02.2021kein Ergebnis hinterlegt