1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat die Errichtung einer Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den künftigen Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ beschlossen. Die Maßnahme dient der Sicherung städtebaulicher Ziele im Ortsteil Niedersprockhövel.
Anlass für die Vorlage ist ein Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses in der Hauptstraße. Das geplante Vorhaben sieht den Abriss eines bestehenden Gebäudes vor, in dem sich derzeit ein Elektrofachmarkt befindet, und dessen Ersatz durch ein dreigeschossiges Wohngebäude mit 21 Wohneinheiten. Während die Wohnnutzung den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes entspricht, überschreitet das Vorhaben die zulässige Geschossflächenzahl.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplante ausschließliche Wohnnutzung im Erdgeschoss dem langfristigen Planungsziel der Stadt widerspricht. Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes ist es, die vertikale Mischung aus Einzelhandel und Dienstleistungen im Erdgeschoss sowie Wohnnutzung in den Obergeschossen zu erhalten und die Funktion des Hauptgeschäftsbereichs als zentraler Versorgungsbereich zu sichern. Durch die Sperre sollen die Entstehung sogenannter „Toter Zonen“ und eine Beeinträchtigung der städtebaulichen Ordnung verhindert werden.
Die Veränderungssperre tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung für die Dauer von zwei Jahren in Kraft. In diesem Zeitraum dürfen im betroffenen Gebiet keine Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt.
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