Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlamentes hier: Korrigierter Beschlussvorschlag zur Beschlussfassung des Rates vom 30.09.2021
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/669 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit einer Korrektur des Beschlussvorschlags zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments in der Stadt Sprockhövel. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die am 30. September 2021 gefasste Entscheidung zur Anpassung des Satzungsentwurfs zu revidieren.
Gegenstand der Korrektur ist die Neufassung des § 7 Absatz 2 des Satzungsentwurfes, um die Regelungen zum aktiven und passiven Wahlrecht zu konkretisieren. Ziel der Anpassung ist es, den ursprünglichen Satzungsentwurf wiederherzustellen. Nach dem korrigierten Vorschlag sollen das aktive sowie das passive Wahlrecht allen Kindern und Jugendlichen im Alter zwischen 11 und 18 Jahren zustehen, die ihren rechtmäßigen Hauptwohnsitz in Sprockhövel haben oder in der Stadt eine weiterführende Schule besuchen.
Die Vorlage dient dazu, die zuvor getroffene Beschlussfassung, die unter anderem die Altersgrenzen und die Voraussetzungen für das Wahlrecht modifiziert hatte, in den Sinne des ursprünglichen Entwurfs zu korrigieren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Altersspanne einheitlich auf die Gruppe der 11- bis 18-Jährigen festgelegt wird, unabhängig von der spezifischen Zuteilung der Wohnsitze oder Schulbesuche, sofern die genannten Kriterien erfüllt sind.
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