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Beschlussvorlage

Absicherung Fuß- und Radweg zwischen Hoppe und Albringhauser Straße hier: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die Grünen

2021/208 18.03.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 18. März 2021 wurde die Vorlage 2021/208 zur Absicherung des Fuß- und Radwegs zwischen der Hoppe- und der Albringhauser Straße behandelt. Der Antrag der Fraktionen CDU sowie Bündnis 90/Die Grünen befasste sich mit der Frage, ob der Bereich durch Leitpfosten gesichert werden kann.

Im Rahmen der Deckensanierung im Jahr 2019 wurde bereits geprüft, ob ein gemeinsamer Geh- und Radweg angelegt werden kann. Eine Umsetzung wurde als nicht realisierbar eingestuft, da der vorhandene Mehrzweckstreifen nicht die erforderliche Mindestbreite von zwei Metern aufweist und eine Umplanung nicht möglich ist. Der Streifen ist neben dem Fuß- und Radverkehr auch für landwirtschaftliche Fahrzeuge und Mopeds vorgesehen.

Nach einer ergänzenden Information des Landesbetriebes Straßen NRW vom 5. März 2021 wurde klargestellt, dass es sich bei dem Bereich nicht um einen Mehrzweckstreifen, sondern um ein Bankett handelt. Der Landesbetrieb lehnte die Aufstellung von Leitpfosten ab, da diese das Bankett in der Breite verschmälern würden. Eine dadurch bedingte Einschränkung der nutzbaren Fläche für Fußgänger sowie eine mögliche Behinderung durch die Pfosten wurden als Gründe für die Ablehnung angeführt. Der Ausschuss nahm die Informationen zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 192 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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