Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 35
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/684 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Sprockhövel. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 35.
Der Bauantrag umfasst den Anbau eines Balkons im ersten Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, den Austausch von Fenstern im ersten Obergeschoss, im Giebel sowie am Anbau über der Garage sowie den Einbau von Dachflächenfenstern. Da sich der Balkon auf der Rückseite des Gebäudes befindet, ist er von der Hauptstraße aus nicht einsehbar.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplanten Fenstergestaltungen den zukünftigen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Niedersprockhövel entsprechen. Der Einbau der Dachflächenfenster kann gemäß den entsprechenden Satzungsregelungen ausnahmsweise zugelassen werden. Da keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen, wird dem Ausschuss vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die gewerbliche Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich Nachverdichtungspotenziale erhalten bleiben sollen.
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