Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Förderprogramm Vital NRW hier: Sachstand und Bewerbung LeaderZur Vorlage · 2021/714 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/714 befasst sich mit dem Sachstand des Förderprogramms Vital NRW sowie der Bewerbung für die LEADER-Förderperiode 2023–2027. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die Teilnahme am Bewerbungsverfahren für die LEADER-Region Ennepe.Zukunft.Ruhr zu beschließen. Sollte die Auswahl der Region erfolgen, ist eine regionale öffentliche Beteiligung in Höhe von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen, wovon die Stadt Sprockhövel einen Anteil von 106.458,69 Euro trägt. Die Stadt beabsichtigt zudem, die Finanzierung auch für die Folgejahre ab 2026 sicherzustellen.
Die LEADER-Bewerbung umfasst die Kommunen Breckerfeld, Ennepetal, Sprockhövel, Gevelsberg, Wetter und Schwelm sowie die bisherige VITAL-Region Schwelm-Linderhausen. Zur Erstellung einer regionalen Entwicklungsstrategie wurde ein externes Büro beauftragt. Im Rahmen dieses Prozesses sind öffentliche Workshops zu den Themen Kommunalentwicklung, Wirtschaft und Arbeit sowie Sozio-Kultur geplant.
Zudem wird über den aktuellen Stand der VITAL.NRW-Projekte berichtet. Bisher wurden 27 Projekte als förderwürdig beschlossen, wodurch Mittel in Höhe von knapp 754.000 Euro gebunden sind. Zu den laufenden oder bereits umgesetzten Vorhaben in Sprockhövel gehören unter anderem die Anschaffung einer Dampflok für den Dampf-Bahn-Club, die Durchführung eines Vokalmusikfestes sowie die Installation einer Rippelmarkenwand am Radweg. Die Verwaltung wird über den weiteren Verlauf regelmäßig Bericht erstatten.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch"Zur Vorlage · 2021/715 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Befürwortung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ sowie des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst die erforderliche landesplanerische Anpassung durchzuführen.
Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Geplant ist der Abriss eines bestehenden Lebensmitteldiscounters sowie eines Bürogebäudes. An deren Stelle sollen ein neuer Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern und ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Fläche von etwa 1.250 Quadratmetern errichtet werden. Der Vollsortimenter soll aus dem Ortskern Niedersprockhövel an diesen Standort verlagert werden. Die gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks soll unverändert bleiben.
Da der aktuelle Bebauungsplan lediglich ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausweist, großflächiger Einzelhandel jedoch ein Sondergebiet erfordert, ist ein Änderungsverfahren notwendig. Die Planung sieht zudem die Errichtung von 207 Parkplätzen, eine Fußgängerverbindung zum angrenzenden Wohngebiet sowie ökologische Maßnahmen wie Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen vor. Ein Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die zentralen Versorgungsbereiche der umliegenden Städte zu erwarten sind. Es wird prognostiziert, dass der zentrale Versorgungsbereich Niedersprockhövel langfristig von dem Vorhaben profitieren wird.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 31. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21Zur Vorlage · 2021/721 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/721 befasst sich mit der geplanten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Sprockhövel. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 21.
Grundlage der Vorlage ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Zweifamilienhauses im rückwärtigen Bereich des Grundstücks. Das geplante Gebäude soll eine Grundfläche von 120 m² aufweisen, zweigeschossig mit einem ausgebauten Dachgeschoss und einem Satteldach errichtet werden. Da das Grundstück im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 liegt, unterliegt es seit dem 16. März 2021 einer Veränderungssperre.
Die Verwaltung führt aus, dass die 1. Änderung des Bebauungsplanes darauf abzielt, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern, während Wohnnutzungen in diesen Zonen ausgeschlossen werden sollen. Das geplante Vorhaben im rückwärtigen Bereich des Grundstücks liegt jedoch außerhalb des Bereichs, in dem eine Wohnnutzung im Erdgeschoss untersagt werden soll. Damit entspricht die Nachverdichtung den planerischen Zielen der Bebauung.
Da keine öffentlichen Belange gegen die Ausnahme sprechen und die angrenzenden Grundstückseigentümer dem Vorhaben zugestimmt haben, wird dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfohlen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Die Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung sowie der Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplanes bleibt Voraussetzung.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 35Zur Vorlage · 2021/684 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/684 behandelt die erste Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ in Sprockhövel. Im Zentrum steht der Antrag auf eine Ausnahme von der seit dem 16. März 2021 bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 35.
Der Bauantrag umfasst den Anbau eines Balkons im ersten Obergeschoss eines Wohn- und Geschäftsgebäudes, den Austausch von Fenstern im ersten Obergeschoss, im Giebel sowie am Anbau über der Garage sowie den Einbau von Dachflächenfenstern. Da sich der Balkon auf der Rückseite des Gebäudes befindet, ist er von der Hauptstraße aus nicht einsehbar.
Die Verwaltung führt aus, dass die geplanten Fenstergestaltungen den zukünftigen Festsetzungen der Bebauungsplanänderung sowie den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung für den Ortsteil Niedersprockhövel entsprechen. Der Einbau der Dachflächenfenster kann gemäß den entsprechenden Satzungsregelungen ausnahmsweise zugelassen werden. Da keine öffentlichen Belange dem Vorhaben entgegenstehen, wird dem Ausschuss vorgeschlagen, der Ausnahme von der Veränderungssperre zuzustimmen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die gewerbliche Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig zu sichern und Wohnnutzungen in diesem Bereich auszuschließen, während im rückwärtigen Bereich Nachverdichtungspotenziale erhalten bleiben sollen.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Ehemalige Zeche Alte Haase Hattinger Straße hier: Umnutzung des Kesselhauses zu 33 Wohneinheiten sowie 4 BüroeinheitenZur Vorlage · 2021/713 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat in seiner Sitzung am 29. November 2021 der geplanten Umnutzung des Kesselhauses auf dem Gelände der ehemaligen Zeche „Alte Haase“ in Niedersprockhövel zugestimmt. Das Vorhaben sieht vor, das Gebäude in der Hattinger Straße 39-45 in 33 Wohneinheiten sowie vier Büroeinheiten umzuwandeln. Die Wohnflächen sollen zwischen 59 m² und 120 m² liegen.
Im Zuge der baulichen Maßnahmen soll das Gebäude bis auf die Außenwände entkernt und statisch verstärkt werden. Geplant ist die Schaffung von insgesamt sieben Geschossen sowie die Installation von Loggien an der Süd- und Nordfassade. Das Dach soll großflächig mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. Da das Kesselhaus unmittelbar an denkmalgeschützte Teile der ehemaligen Zeche grenzt, ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Hinsichtlich der Parkplatzsituation sieht der Antragsteller die Errichtung von 128 oberirdischen Stellplätzen vor, wobei ein Teil der Flächen in begrünten Carports untergebracht werden soll. Planungsrechtlich wird das Vorhaben als in die Umgebung einfügig bewertet, da die Nutzungsmischung der angrenzenden Bebauung entspricht. Die endgültige Genehmigung durch die Verwaltung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden sowie der Abstimmung mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Bodendenkmal Stock- und Scherenberger Erbstollen hier: Bauantrag zur Aufstellung von zwei Museumscontainer, einem Materialwagen und einem BauwagenZur Vorlage · 2021/720 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/720 befasst sich mit einem Bauantrag für die Aufstellung von zwei Museumscontainern, einem Materialwagen, einem Bauwagen sowie eines Besucherzeltes auf einem Grundstück in der Helsbergstraße in Niedersprockhövel. Das Gelände grenzt an das unter Denkmalschutz stehende Bodendenkmal Stock- und Scherenberger Erbstollen.
Nachdem die Untere Naturschutzbehörde sowie die Untere Wasserbehörde zuvor Bedenken hinsichtlich der Lage im Landschaftsschutzgebiet und der Nähe zu einem Feuchtwiesenbiotop sowie dem Gewässer des Ibachs geäußert hatten, wurden durch gemeinsame Ortstermine zwischen der Verwaltung, den Behörden und dem Vorhabenträger Anpassungen am Plan vorgenommen. Die neue Planung sieht vor, zwei Container am südwestlichen Rand des Grundstücks zu platzieren, die als Büro, Materiallager und Sanitäranlage dienen sollen. Diese Anlagen werden gemäß den Vorgaben der Naturschutzbehörde eingegrünt. Eine neue Zufahrt mit Wendehammer soll die Erschließung gewährleisten, wobei die Beeinträchtigung des Biotops minimiert werden soll. Zudem ist eine fußläufige Zuwegung zum Stollenmundloch sowie eine Gewässerfurt mit Trittsteinen vorgesehen.
Da die Unterbringung der Museumscontainer auf dem ursprünglichen Grundstück aus Naturschutzgründen nicht möglich ist, sollen diese sowie vier Parkplätze auf einer städtischen Liegenschaft an der Zufahrt errichtet werden. Die Verwaltung beabsichtigt, dem Verein eine Fläche von etwa 870 m² zur Verfügung zu stellen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angehalten, dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden zuzustimmen.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel-Kirche hier: SachstandZur Vorlage · 2021/712 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/712 zum Sachstand des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Niedersprockhövel-Kirche befasst sich mit der notwendigen barrierefreien Umgestaltung der Haltestelle. Da der aktuelle Standort aufgrund der Topografie und begrenzter Platzverhältnisse baulich schwer umsetzbar ist, wurde eine Grünfläche an der Bochumer Straße als Alternativstandort untersucht.
Im Rahmen einer verkehrstechnischen Untersuchung wurde die Machbarkeit einer Verlagerung geprüft. Die Verwaltung hat bereits ein Ingenieurbüro mit den Planungsleistungen beauftragt, wobei die Bestandsuntersuchung abgeschlossen ist und erste Skizzen besprochen wurden. Ein detaillierter Variantenvergleich soll künftig Planungskonzepte sowie belastbare Kostenschätzungen für beide Standorte liefern. Dabei werden auch die Auswirkungen auf den Einzelhandel und das Freibad sowie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen untersucht.
Die Stadt Sprockhövel hat am Interessenbekundungsverfahren des Bundesprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ teilgenommen. Ziel ist es, im Rahmen dieses Programms ein Gutachten zu den Auswirkungen der Standortalternativen auf den Einzelhandel sowie eine umfassende Handlungsstrategie für den Ortskern zu entwickeln. Die Ergebnisse der Planungen sollen als Grundlage für eine Bürgerbeteiligung und die endgültige politische Entscheidung dienen. Die Beantragung von Fördermitteln ist an die Festlegung eines Standorts und eine entsprechende Kostenschätzung gebunden. Erste Planungen können voraussichtlich in der ersten Sitzungsperiode 202ierung vorgestellt werden.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Kanal- und Straßensanierung in der Hombergstraße hier: Anbindung der Gewerbebetriebe an die L70nZur Vorlage · 2021/716 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2021/716 befasst sich der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung mit der Kanal- und Straßensanierung in der Hombergstraße sowie der Anbindung der Gewerbebetriebe an die L 70n. Neben notwendigen Kanalbaumaßnahmen ist eine Erneuerung der Straße in den Abschnitten Wuppertaler Straße bis Erlbruchstraße sowie Erlbruchstraße bis Breloer Weg erforderlich. Da die Bauarbeiten aufgrund der benötigten Breiten für Kanal- und Versorgungsleitungen eine Sperrung der Hombergstraße erfordern, muss eine Umleitung für Anlieger und Gewerbebetriebe sichergestellt werden.
Im Zuge der Straßenplanung des mittleren Rings ist eine neue Planstraße vorgesehen, die eine Erschließung der Gewerbebetriebe über die L 70n ermöglichen soll, um den Lkw-Verkehr auf der Hombergstraße zu reduzieren. Ein Planentwurf für die Anbindung an die L 70n liegt vor, wobei die Lage des Knotenpunkts im Bereich der neuen Zufahrt zum Schulparkplatz von der ursprünglichen Bebauungsplanung abweicht. Die Verwaltung hat zudem die Möglichkeit einer Anbindung des Gewerbegrundstücks Auf dem Bruch 11 untersucht.
Während die Eigentümer der Grundstücke Hombergstraße 33 und Auf dem Bruch 11 die Anbindung befürworten, wurden von einem weiteren Gewerbebetrieb Bedenken hinsichtlich der Logistik geäußert. Die Verwaltung schlägt vor, die Umleitung über das Gelände der Hombergstraße 33 zu führen, was die Einrichtung einer Baustraße erfordern würde. Zur Ermittlung der anfallenden Kosten sollen die genaue Lage der Straße festgelegt und eine entsprechende Straßenplanung in Auftrag gegeben werden.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 25.11.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2021/667 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/667 dient der Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gegenstand der Vorlage ist die Information über die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeiteten Vorgänge im Sachgebiet Bauen und Wohnen.
Die Aufstellung umfasst die Dokumentation neu angelegter Bauakten sowie die Information über erteilte Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis gebracht. In der detaillierten Auflistung der Vorgänge wird zudem eine Kennzeichnung vorgenommen, um gewerbliche Vorhaben durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile von privaten Bauvorhaben abzugrenzen.
Mit der Vorlage wird der Ausschuss über den aktuellen Stand der baurechtlichen Verfahren informiert. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bekanntgabe vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen zur Kenntnis nimmt.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Mitteilungen der Verwaltungen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/680 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/680 dient als Tagesordnungspunkt für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Der Vorgang ist für die Sitzung am 29. November 2021 vorgesehen.
Inhaltlich handelt es sich bei der Vorlage um Mitteilungen der Verwaltungen im öffentlichen Teil der Sitzung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die weiteren Details und die spezifischen Inhalte der Mitteilungen wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin vorgelegt.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/681 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/681 dient als Tagesordnungspunkt für die 11. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 29. November 2021 stattfindet. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin erstellt und ist dem Sachgebiet Planen und Umwelt zugeordnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, sowie über die Vorlage nach Abschluss eines Auftrages, macht die Vorlage in diesem Punkt keine spezifische Angabe. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder geschätzte Kosten werden in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht ausgewiesen.
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- 29.11.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz