Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch"
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Befürwortung einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ sowie des Flächennutzungsplanes beschlossen. Die Verwaltung wurde beauftragt, zunächst die erforderliche landesplanerische Anpassung durchzuführen.
Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Geplant ist der Abriss eines bestehenden Lebensmitteldiscounters sowie eines Bürogebäudes. An deren Stelle sollen ein neuer Lebensmitteldiscounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern und ein Lebensmittelvollsortimenter mit einer Fläche von etwa 1.250 Quadratmetern errichtet werden. Der Vollsortimenter soll aus dem Ortskern Niedersprockhövel an diesen Standort verlagert werden. Die gewerbliche Nutzung im hinteren Bereich des Grundstücks soll unverändert bleiben.
Da der aktuelle Bebauungsplan lediglich ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausweist, großflächiger Einzelhandel jedoch ein Sondergebiet erfordert, ist ein Änderungsverfahren notwendig. Die Planung sieht zudem die Errichtung von 207 Parkplätzen, eine Fußgängerverbindung zum angrenzenden Wohngebiet sowie ökologische Maßnahmen wie Dachbegrünung und Photovoltaikanlagen vor. Ein Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine wesentlichen Beeinträchtigungen für die zentralen Versorgungsbereiche der umliegenden Städte zu erwarten sind. Es wird prognostiziert, dass der zentrale Versorgungsbereich Niedersprockhövel langfristig von dem Vorhaben profitieren wird.
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- 29.11.2021kein Ergebnis hinterlegt