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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Vorstellung der Planung

2021/070 25.01.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/070 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“. Ziel der Neufassung ist es, den bereits 1986 beschlossenen Aufstellungsbeschluss an aktuelle städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen und die Struktur des Haßlinghauser Kernbereichs zu sichern.

Der Geltungsbereich erstreckt sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Die Planung sieht für die Gebäude entlang der Mittelstraße die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor. Damit sollen die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie der kleinteilige Einzelhandel und Dienstleistungen erhalten bleiben. Um die Zentrenstruktur zu schützen und Verdrängungseffekte zu vermeiden, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops ausgeschlossen werden. Die Ansiedlung von Sortimenten, die für die Nahversorgung relevant sind, soll durch die Einarbeitung einer Sortimentsliste gesteuert werden.

Neben der Bestandssicherung im Straßenbereich ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen, wobei im südlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger, offener Bauweise geplant ist. Die Planung orientiert sich am Integrierten Handlungskonzept „Mittelstraße Haßlinghausen“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt die Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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