Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wahl der Schriftführerin und ihres StellvertretersZur Vorlage · 2021/040 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 25. Januar 2021 stand die Wahl der Schriftführung für die Niederschriften des Gremiums auf der Tagesordnung. Gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist der Ausschuss dazu verpflichtet, eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.
Die Bürgermeisterin legte hierzu einen Beschlussvorschlag vor. Dieser sah vor, eine Stadtamtfrau zur Schriftführerin und einen Verwaltungsfachangestellten zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zu bestellen. Mit der Vorlage der Beschlussvorlage Nummer 2021/040 wurde die personelle Besetzung für die Protokollführung des Ausschusses beantragt. Es wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung festgestellt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung und DenkmalschutzZur Vorlage · 2021/042 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/042 regelt die formale Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie der Einwohnerinnen und Einwohner und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz.
Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Ausschusses die anwesenden Mitglieder in ihr Amt einführt. Die Verpflichtung erfolgt dabei mit einer festgelegten Formel. Darin erklären sich die Mitglieder bereit, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.
Die Vorlage wurde für die 25. Januar 2021 anberaumte Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz erstellt. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2021/070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/070 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zum Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“. Ziel der Neufassung ist es, den bereits 1986 beschlossenen Aufstellungsbeschluss an aktuelle städtebauliche Zielvorstellungen anzupassen und die Struktur des Haßlinghauser Kernbereichs zu sichern.
Der Geltungsbereich erstreckt sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Die Planung sieht für die Gebäude entlang der Mittelstraße die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets vor. Damit sollen die Wohnnutzung in den Obergeschossen sowie der kleinteilige Einzelhandel und Dienstleistungen erhalten bleiben. Um die Zentrenstruktur zu schützen und Verdrängungseffekte zu vermeiden, sollen bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops ausgeschlossen werden. Die Ansiedlung von Sortimenten, die für die Nahversorgung relevant sind, soll durch die Einarbeitung einer Sortimentsliste gesteuert werden.
Neben der Bestandssicherung im Straßenbereich ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen, wobei im südlichen Bereich ein allgemeines Wohngebiet mit zweigeschossiger, offener Bauweise geplant ist. Die Planung orientiert sich am Integrierten Handlungskonzept „Mittelstraße Haßlinghausen“. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz nimmt die Planung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Handlungskonzept Wohnen hier: EndberichtZur Vorlage · 2021/110 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat den Endbericht zum Handlungskonzept Wohnen zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf einem im Juli 2018 beauftragten Gutachten der Firma Empirica, welches die Wohnungsmarktsituation in Sprockhövel analysiert und Strategien für die zukünftige Entwicklung entwickelt hat. Der Ausschuss beschloss, die Ergebnisse des Berichts bei zukünftigen Planungen zu berücksichtigen.
Die Analyse prognostiziert für den Zeitraum von 2020 bis 2032 einen Bedarf von etwa 580 Wohneinheiten. Dabei soll der Anteil von Ein- und Zweifamilienhäusern bei etwa 40 bis 50 Prozent des Neubaus liegen, während der restliche Bedarf durch familiengerechten Wohnungsbau sowie Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte in Mehrfamilienhäusern gedeckt werden soll.
Als zentrale Handlungsfelder werden die Sicherung und Beplanung von Wohnbaureserven, die Mobilisierung zusätzlicher Flächenpotenziale sowie die Nachverdichtung im Innenbereich genannt. Ein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung barrierefreien Wohnraums, insbesondere in den Siedlungsschwerpunkten Haßlinghausen und Niedersprockhövel, um dem demografischen Wandel zu begegnen. Zudem wird die Entwicklung von familienfreundlichem Wohnraum sowie die Sicherung von preisgebundenem Mietwohnraum angeführt.
In einer quartiersbezogenen Untersuchung der Bereiche Dorfstraße, Hiddinghausen und Gedulderweg wurde kein unmittelbarer Handlungsbedarf festgestellt, wobei für das Quartier Gedulderweg die Aktivierung im Flächennutzungsplan vorgesehen ist. Die Verwaltung empfiehlt die Integration der Handlungsempfehlungen in künftige Planungsprozesse.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Neubau eines Lebensmitteldiscounters mit einer Kita im Obergeschoss an der Bahnhofstraße 7Zur Vorlage · 2021/049 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/049 befasst sich mit dem Bauantrag für einen Lebensmitteldiscounter mit einer integrierten Kindertagesstätte in der Bahnhofstraße 7. Das geplante, teilweise zweigeschossige Gebäude mit Flachdach soll den bestehenden Markt sowie die dort befindliche Kita ersetzen, welche nach dem Abrück des Altbaus vorübergehend in ein Gebäude an der Hauptstraße 70 sowie in eine Containeranlage an der Bahnhofstraße 13 umziehen sollen.
Im Erdgeschoss ist eine Verkaufsfläche von etwa 1.300 Quadratmetern für Lebensmittel und ein begrenztes Randsortiment vorgesehen. Das Obergeschoss soll eine viergruppige Kindertagesstätte sowie Sozial- und Technikräume beherbergen. Die Planung sieht 72 Stellplätze vor, die neu geordnet und mit Baumpflanzungen sowie Grünstreifen versehen werden sollen. Die Anlieferung erfolgt über die Bahnhofstraße 11.
Technisch ist das Vorhaben auf Energieeffizienz ausgelegt. Geplant sind unter anderem eine Photovoltaikanlage, LED-Beleuchtung, Wärmerückgewinnung sowie eine Beheizung der Kita mittels Wärmepumpe. Die Fassade soll im Erdgeschoss aus Klinkermauerwerk bestehen, während im Obergeschoss Aluminiumverbundplatten in Hellgrau vorgesehen sind, was eine Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans darstellt. Eine schalltechnische Untersuchung ergab keine unkritischen Lärmimmissionen. Da die Zustimmung der Fachbehörden vorliegt, beabsichtigt die Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat dem Vorhaben zugestimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der ZechenstraßeZur Vorlage · 2021/065 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz berät über die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses in der Zechenstraße. Der Bauantrag bezieht sich auf ein unbebautes Grundstück zwischen den Hausnummern 38 und 40. Geplant ist ein eingeschossiges Gebäude mit einem Satteldach und einer Dachneigung von 27 Grad.
Das Grundstück befindet sich im Außenbereich der Stadt Sprockhövel und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die Vorlage weist darauf hin, dass bereits im Jahr 1983 eine Bauvoranfrage für ein Zweifamilienhaus abgelehnt wurde, jedoch in einem Widerspruchsverfahren ein positiver Bauvorbescheid erteilt wurde, der in der Folge mehrfach verlängert wurde.
Planungsrechtlich wird das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 und 3 BauGB beurteilt. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange ist nicht erkennbar, da von dem Projekt keine Vorbildwirkung für eine weitere Bebauung ausgeht. Im Genehmigungsverfahren wurden der Ennepe-Ruhr-Kreis als Umweltbehörde sowie die Bezirksregierung Arnsberg einbezogen. Vonseiten dieser Behörden bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung einer Baugenehmigung, wobei etwaige Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, die Baugenehmigung zu erteilen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss dem geplanten Vorhaben zustimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Ehemalige Zeche Alte Haase, Hattinger Straße hier: Umnutzung mehrerer Gebäudeteile und Errichtung einer TiefgarageZur Vorlage · 2021/094 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat sich im Rahmen der Sitzung am 25. Januar 2021 dazu ausgesprochen, den geplanten Bauvorhaben auf dem Gelände der ehemaligen Zeche „Alte Haase“ in Niedersprockhövel unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Fachbehörden und der Einholung des Benehmens mit dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege zuzustimmen.
Die vorliegenden Bauanträge sehen die Umnutzung mehrerer denkmalgeschützter Gebäudeteile vor. Im Malakowturm sollen neben einer Galerie drei Wohneinheiten entstehen, wobei zusätzliche Ebenen und ein Balkon geplant sind. Die Werkstätten sollen in fünf Loftwohnungen sowie Büronutzung umgewandelt werden, wobei die Erneuerung des Dachaufbaus noch einer Klärung mit dem Denkmalschutz bedarf. In der Maschinenhalle ist die Schaffung von 18 Wohneinheiten und einer Büroeinheit vorgesehen. Hier besteht laut Verwaltung noch Klärungsbedarf mit dem Amt für Denkmalpflege, da der Erhalt des Hallencharakters im Fokus der Prüfung steht. Ergänzend ist die Errichtung einer Tiefgarage zur Bereitstellung von Stellplätzen geplant.
Planungsrechtlich beurteilt die Verwaltung das Vorhaben als in die Umgebung einfügend, da die Umnutzung bestehender Bausubstanz ohne zusätzliche Verdichtung erfolgt. Die Vereinbarkeit mit angrenzenden Gewerbebetrieben hinsichtlich des Immissionsschutzes muss jedoch noch geprüft werden. Die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg sowie weiterer Fachbehörden ist im Verfahren noch ausstehend.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Denkmalschutz hier: Sachstandsbericht über die Eintragungen in die DenkmallisteZur Vorlage · 2021/057 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/057 enthält einen Sachstandsbericht über die Eintragungen in die Denkmalliste der Stadt Sprockhövel mit Stand zum 1. Januar 2021. Dem Bericht zufolge sind zum genannten Stichtag 66 Baudenkmäler in die Denkmalliste Teil A eingetragen. Zusätzlich umfasst die Liste drei Bodendenkmäler in den Teilen B und C sowie ein bewegliches Denkmal. Insgesamt umfasst das Verzeichnis des zu schützenden Kulturguts 265 Objekte, wobei bei etwa 150 Objekten die Denkmalwürdigkeit noch geprüft werden muss.
Die Prüfung der Denkmalwürdigkeit erfolgt durch die zuständige Fachabteilung schrittweise im Rahmen der personellen Kapazitäten sowie anlassbezogen bei Bauvoranfragen oder Bauanträgen.
Hinsichtlich der finanziellen Situation wird ausgeführt, dass aufgrund der Haushaltslage der Stadt keine Fördermittel des Landes Nordrhein-Westfalen für kleinere Maßnahmen an Denkmälern abgerufen werden konnten. Grund hierfür ist der erforderliche Eigenanteil von mindestens 20 Prozent, der eine freiwillige Leistung der Stadt darstellt. Eine pauschale Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen durch die Stadt besteht daher derzeit nicht. Es wird darauf hingewiesen, dass seitens des Landes weiterhin die Möglichkeit zur Förderung von Einzelprojekten besteht und Denkmaleigentümer von Steuervorteilen profitieren können. Der Ausschuss des Stadtentwicklung und Denkmalschutzes wurde dazu gebeten, den Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2021/050 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 25. Januar 2021 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/050 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine Aufstellung der Vorgänge, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden. Dies beinhaltet die Dokumentation neu angelegten Bauakten sowie die Information über erteilte Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Rahmen dieser Bekanntgabe aufgeführt.
Die Vorlage enthält zudem eine Kennzeichnung für gewerbliche Vorhaben, die in der entsprechenden Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile mit einem „G“ markiert sind. Mit der Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss die aufgeführten Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Beitritt Netzwerk Innenstadt NRW hier: Gemeinsamer Antrag Bündnis 90 / Die Grünen und CDUZur Vorlage · 2021/129 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 25. Januar 2021 wurde über den Beitritt zum Netzwerk Innenstadt NRW beraten. Die Grundlage für die Beratung bildete ein gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Entscheidung über die Mitgliedschaft in diesem Netzwerk vor. Aus den Dokumenten geht hervor, dass die Entscheidung über den Beitritt im Rahmen der Sitzung des Ausschusses behandelt wurde. Über die konkreten inhaltlichen Details des Antrags sowie die genauen Modalitäten des Beitritts wird auf die entsprechenden Anlagen verwiesen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Maßnahme ist in der Vorlage vermerkt, dass jährliche Folgekosten wahrscheinlich zuschussfähig sind. Eine detaillierte Aufschlüsselung der zu erwartenden Personalkosten oder Sachkosten wurde in der Beschlussvorlage nicht beziffert. Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Benennung von sachkundigen Einwohner* innenZur Vorlage · 2021/130 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/130 dient der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Gegenstand der Vorlage ist die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern.
Die Vorlage wurde im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vorgelegt, die für den 25. Januar 2021 angesetzt war. Der inhaltliche Fokus der Sitzung liegt auf der Besetzung von Gremien durch sachkundige Bürgerinnen und Bürger. Ein konkreter Beschlussvorschlag wird in der Vorlage auf einen separaten Antrag verwiesen.
Hinsichtlich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass dem Ausschuss oder dem Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage liegen keine Angaben zu konkreten Kosten oder Einnahmen vor, wobei die Vorlage keine unmittelbaren finanziellen Verpflichtungen ausweist.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/068 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/068 dient als Tagesordnungspunkt für die 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 25. Januar 2021 im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die für den öffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen sind.
Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin eingebracht und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorliegenden Mitteilungen liegen in der Vorlage keine Angaben vor, da keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen werden. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberierzchnen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht festgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/069 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 25. Januar 2021 stattfand. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert worden. Die Vorlage enthält keine Angaben zu den inhaltlichen Details der Anfragen oder zu den entsprechenden Sachverhalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt, wobei die Häufigkeit der Berichterstattung nicht näher spezifiziert ist.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine direkten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es wird lediglich vermerkt, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Haushalt durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind. Die Vorlage dient primär der strukturellen Vorbereitung der Beratung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 25.01.2021 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz