Wahl der Schriftführerin und ihres Stellvertreters
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz vom 25. Januar 2021 stand die Wahl der Schriftführung für die Niederschriften des Gremiums auf der Tagesordnung. Gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse ist der Ausschuss dazu verpflichtet, eine Schriftführerin sowie eine stellvertretende Schriftführerin zu bestellen.
Die Bürgermeisterin legte hierzu einen Beschlussvorschlag vor. Dieser sah vor, eine Stadtamtfrau zur Schriftführerin und einen Verwaltungsfachangestellten zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zu bestellen. Mit der Vorlage der Beschlussvorlage Nummer 2021/040 wurde die personelle Besetzung für die Protokollführung des Ausschusses beantragt. Es wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung festgestellt.
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Beratungsfolge
- 25.01.2021kein Ergebnis hinterlegt