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Beschlussvorlage

Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule

2021/083 03.02.2021 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/083 des Geschäftsbereichs II dient der Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 4 Absatz 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören.

Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des Paragraphen 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl wird nach Möglichkeit durch offene Abstimmung durchgeführt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit erforderlich, wobei mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für die betreffende Person abgegeben werden muss. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall wird die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint, wobei bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Die Vorlage weist zudem darauf aus, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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