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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2021/084 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/084 des Geschäftsbereichs II wird die Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule behandelt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW, welche gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse vorschreibt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person zur Schriftführerin für die Niederschriften des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule zu bestellen sowie eine weitere Person als Stellvertreterin zu ernennen. Mit der Umsetzung dieser Bestellung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 3. Februar 2021 zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2021/083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/083 des Geschäftsbereichs II dient der Wahl einer neuen Vorsitzenden oder eines neuen Vorsitzenden für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Grundlage für das Verfahren bildet der Paragraph 4 Absatz 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören.
Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des Paragraphen 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl wird nach Möglichkeit durch offene Abstimmung durchgeführt, sofern kein Widerspruch vorliegt. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit erforderlich, wobei mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für die betreffende Person abgegeben werden muss. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen statt. In diesem Fall wird die Person gewählt, die die meisten Stimmen auf sich vereint, wobei bei Stimmengleichheit das Los entscheidet. Die Vorlage weist zudem darauf aus, dass durch die Wahl keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2021/085 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/085 des Geschäftsbereichs II dient der Durchführung einer Wahl im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.
Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet gemäß der Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören.
Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl wird nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit erforderlich, wobei mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für die vorgeschlagene Person abgegeben werden muss. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit in der engeren Wahl ist das Los entscheidend. Mit der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2021/086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/086 des Geschäftsbereichs II regelt die formale Verpflichtung von Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Dies betrifft jene Ausschussmitglieder, die keinem Mitglied des Rates angehören.
Gemäß der Vorlage erfolgt die Verpflichtung durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule. Die Grundlage für diesen Vorgang bildet die Gemeindeordnung, konkret § 58 Abs. 2 GO in Verbindung mit § 32 GO. Der Vorgang ist als feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben angelegt.
Der Vorsitzende oder die Vorsitzende liest hierzu eine festgelegte Formel vor. Diese beinhaltet die Aufforderung, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten. Zudem wird die Erfüllung der Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel thematisiert. Die Mitglieder bekunden ihr Einverständnis mit dieser Verpflichtung durch das Erheben von ihren Plätzen. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Vorstellung der Organisationsuntersuchung "Jugendhilfe" im Fachbereich II.1 - Jugend, Familie und Schule - der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/096 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorlage 2021/096 wird die Ergebnisse der Organisationsuntersuchung für den Fachbereich II.1 – Jugend, Familie und Schule der Stadt Sprockhövel zur Kenntnis gebracht. Die Untersuchung wurde im Kontext des Stärkungspakts Stadtfinanzen durchgeführt, im Zuge dessen die Stadt Sprockhövel Konsolidierungshilfen des Landes Nordrhein-Westfalen erhält. Die Entscheidung zur Durchführung dieser Untersuchung erfolgte durch den Verwaltungsvorstand, nachdem die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) beratend zur Seite stand.
Die Erstellung des Berichts wurde durch die gpaNRW an die Firma Breyting vergeben. Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ergebnisse der Untersuchung zur Kenntnis nehmen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die im Gutachten enthaltenen Maßnahmenvorschläge zu prüfen und deren Umsetzung einzuleiten. Die Umsetzung der Maßnahmen kann voraussichtlich jährliche Folgekosten im Bereich der Personalkosten nach sich ziehen, deren genaue Höhe sich aus der Organisationsuntersuchung ergibt. Ein Sachstandsbericht über den Fortschritt der Umsetzung ist dem zuständigen Gremium nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2021/2022 (Kommunale Klassenrichtzahl)Zur Vorlage · 2021/082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/082 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2021/2022. Grundlage für die Planung ist die kommunale Klassenrichtzahl, die auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen basiert. Gemäß dieser Regelung legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Einhaltung einer Höchstgrenze fest, wobei die Anzahl der Klassen von der jeweiligen Schülerzahl abhängt.
Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 198 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich die Bildung von insgesamt neun Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht vor, dass an der GGS Börgersbruch vier Klassen bei 90 angemeldeten Schülern gebildet werden. An der GGS Haßlinghausen werden bei 47 Anmeldungen zwei Klassen eingerichtet, während die GGS Hobeuken mit 33 angemeldeten Kindern ebenfalls zwei Klassen erhält. An der GGS Gennebreck ist bei 28 angemeldeten Kindern die Bildung einer Klasse vorgesehen.
Die Aufteilung der Klassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Planung informiert. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen in dieser Form zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Schülerbeförderung der Sprockhöveler Kinder (Klasse 1-4) zur Förderschule GevelsbergZur Vorlage · 2021/136 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat beschlossen, die Verwaltung mit der Durchführung von Gesprächen mit der Stadt Gevelsberg zu beauftragen. Gegenstand der Verhandlungen sind die zukünftige Schülerbeförderung von Kindern aus Sprockhövel zur Förderschule Gevelsberg sowie die damit verbundenen Kostenregelungen.
Hintergrund der Vorlage ist die seit dem Schuljahr 2016/2017 bestehende Vereinbarung, dass Kinder aus Sprockhövel mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung an der Förderschule Gevelsberg beschult werden. Da die zuvor genutzte Förderschule in Hattingen geschlossen wurde, müssen die Schüler nun den Weg nach Gevelsberg bewältigen. Für die Primarstufe, die aus insgesamt 13 Kindern besteht, wird der Schulweg als problematisch eingestuft, da zehn dieser Kinder im Bereich Niedersprockhövel wohnhaft sind.
Nach dem Schulträgerprinzip ist die Stadt Gevelsberg für die Übernahme der Fahrkosten zuständig, wobei lediglich eine Kostentragungspflicht und keine Beförderungspflicht besteht. Um den Schulweg für die jüngeren Schüler zu sichern, wird die Einrichtung eines Schülerspezialverkehrs als mögliche Lösung betrachtet. Die geschätzten jährlichen Folgekosten für eine solche Maßnahme belaufen sich auf etwa 44.000 Euro. Dies würde eine Erhöhung des bisherigen Schulkostenbeitrags von rund 44.133 Euro auf insgesamt mindestens 88.133 Euro bedeuten. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Gespräche berichten und Entscheidungsvorschläge für eine mögliche Vereinbarung vorlegen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 81. Nachtragssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021; hier: Haushaltsvorberatung für den Produktbereich 03 (Schulträgeraufgaben) und den Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2021/141 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/141 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Nachtragssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021. Im Zentrum der Vorlage steht die Haushaltsvorberatung für die Produktbereiche 03, welche die Schulträgeraufgaben umfasst, sowie der Produktbereiche 06, welche die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe umfasst.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat gemäß der Satzung für das Jugendamt der Stadt Sprockhövel die Aufgabe, den Haushalt für die Bereiche der Jugendhilfe und der Schulen vorzubereiten. Die Vorlage enthält eine vom Fachbereich Finanzmanagement erstellte Änderungsliste zur ersten Nachtragssatzung 2021, die sich spezifisch auf die genannten Produktbereiche bezieht.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfiehlt, die in der Anlage aufgeführten Planungsansätze für die Produktbereiche 03 und 06 zu beschließen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 3. Februar 2021, des Haupt- und Finanzausschusses am 11. Februar 2021 sowie des Rates am 18. Februar 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/142 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/142 des Geschäftsbereichs II sieht den Erlass von Elternbeiträgen im Kita- und Schulbereich vor. Hintergrund sind die durch die Corona-Pandemie bedingten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die damit einhergehende Reduzierung der Betreuungsumfänge.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 verzichtet. Dies umfasst die Nutzung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, außerunterrichtliche Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS, „Schule von 8-1“ sowie die Betreuungsform „13 Plus“), den Mittagstisch, Snack und Frühstück in städtischen Kitas sowie die Nutzung des Busses zur städtischen Natur-Kita Schee.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Einnahmeausfälle bei den Elternbeiträgen zur Hälfte übernimmt. Unter der Voraussetzung, dass diese hälftige Kostenübernahme durch das Land auch für den Monat Februar erfolgt, wird vorgeschlagen, den Erlass der Beiträge ebenfalls auf den Monat Februar auszudehnen.
Die finanziellen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel umfassen voraussichtliche Mindereinnahmen im Kita-Bereich von etwa 32.557,25 Euro sowie im Bereich der Tagespflege von etwa 5.250 Euro nach Abzug der Landesanteile. Im Schulbereich wird mit einer Mindereinnahme von circa 5.885 Euro gerechnet. Kosten für Essenszuschüsse und den Kita-Bus werden nicht durch das Land erstattet.
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Beratungsfolge
- 18.02.2021 · Rat
- 11.02.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Informationen des LWL für neue Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse in Westfalen-LippeZur Vorlage · 2021/087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 3. Februar 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/087 vor. Gegenstand der Vorlage ist die Information durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) für die neu konstituierten Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse nach den Kommunalwahlen 2020.
Der LWL stellt über seine Internetpräsenz die aktualisierte Arbeitshilfe mit dem Titel „Entscheidungskompetenz im Jugendhilfeausschuss“ zur Verfügung. Diese Broschüre dient als Orientierungshilfe für die neue Besetzung der Ausschüsse. Über die Bereitstellung dieser Unterlagen wurde der Ausschuss informiert.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass der LWL weitere Informationsveranstaltungen plant. Aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine konkreten Termine für diese Veranstaltungen vor. Die Verwaltung wird die Mitglieder des Ausschusses über die Bekanntgabe neuer Termine in Kenntnis setzen. Der Ausschuss wird im Rahmen der Vorlage dazu angehalten, die Informationen des LWL zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Benennung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ratsfraktionen und von den Trägern der freien Jugendhilfe für die SpielplatzkommissionZur Vorlage · 2021/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/088 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Neubesetzung der Spielplatzkommission in Sprockhövel. Aufgrund der Neubildung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule nach der Kommunalwahl ist eine erneute Benennung der Mitglieder erforderlich, um die Fortführung der bisherigen Arbeit zu gewährleisten.
Die Spielplatzkommission fungiert als Unterausschuss des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule und nimmt eine beratende Funktion wahr. Sie ist nicht befugt, eigene Beschlüsse zu fassen; die Beratung und abschließende Entscheidung über Empfehlungen der Kommission verbleibt weiterhin beim Ausschuss für Jugendhilfe und Schule.
Die bisherige Zusammensetzung der Kommission umfasste neben Vertretern der zuständigen Fachbereiche der Verwaltung jeweils ein Mitglied aus den Ratsfraktionen sowie eine Vertretung der Träger der freien Jugendhilfe. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule hat die Möglichkeit, diese Besetzung im Rahmen der Neubenennung zu verändern. Mit dem Beschlussvorschlag wird die Kenntnisnahme der Verwaltungserläuterungen sowie die Benennung der neuen Mitglieder aus den Fraktionen und den Trägern der freien Jugendhilfe angestrebt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Maßnahme vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/089 für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 3. Februar 2021 enthält keine Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung. Aus dem Dokument geht hervor, dass zum aktuellen Zeitpunkt keine Informationen oder Sachstandsberichte zur Vorlage stehen.
Die Vorlage wurde durch den Geschäftsbereich II erstellt. Da keine Mitteilungen vorliegen, ergeben sich aus der vorliegenden Sitzungsvorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder hinsichtlich Personalkosten noch hinsichtlich Sachkosten oder freiwilliger Leistungen. Es sind keine weiteren Maßnahmen oder Beschlüsse aus diesem Tagesordnungspunkt hervorgegangen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/090 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/090 dient als Tagesordnungspunkt für die 13. Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 3. Februar 2021 stattfand. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in der Vorlage unter dem entsprechenden Tagesordnungspunkt aufgeführt sind.
Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Geschäftsbereich II. Aus dem Dokument geht hervor, dass für den vorliegenden Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Kosten, weder Personalkosten noch Sachkosten, sowie keine freiwilligen Leistungen oder Einnahmen ausgewiesen.
Für das Berichtswesen ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Festlegung des Zeitpunkts für diesen Bericht – ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – ist in der Vorlage nicht spezifiziert, sondern verweist auf die Erläuterungen in den Anlagen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule