Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2021/084 des Geschäftsbereichs II wird die Bestellung der Schriftführung für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule behandelt. Grundlage für diesen Vorgang ist die Gemeindeordnung NRW, welche gemäß § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 die Erstellung von Niederschriften über die im Ausschuss gefassten Beschlüsse vorschreibt.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person zur Schriftführerin für die Niederschriften des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule zu bestellen sowie eine weitere Person als Stellvertreterin zu ernennen. Mit der Umsetzung dieser Bestellung sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Die Entscheidung wird im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 3. Februar 2021 zur Beratung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021kein Ergebnis hinterlegt