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Beschlussvorlage

Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule

2021/085 03.02.2021 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2021/085 des Geschäftsbereichs II dient der Durchführung einer Wahl im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Gegenstand der Vorlage ist die Wahl einer stellvertretenden Vorsitzenden oder eines stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses.

Die rechtliche Grundlage für diesen Vorgang bildet gemäß der Erläuterungen der Vorlage der § 4 Abs. 5 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Demnach erfolgt die Wahl durch die stimmberechtigten Mitglieder des Ausschusses aus dem Kreis der Mitgliedern, die dem Rat der Stadt Sprockhövel angehören.

Der Wahlvorgang orientiert sich an den Bestimmungen des § 50 der Gemeindeordnung NRW. Die Wahl wird nach Möglichkeit durch offene Abstimmung oder durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Für eine erfolgreiche Wahl ist die Erzielung einer Stimmenmehrheit erforderlich, wobei mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen für die vorgeschlagene Person abgegeben werden muss. Sollte im ersten Wahlgang niemand eine absolute Mehrheit erreichen, findet eine engere Wahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Im Falle einer Stimmengleichheit in der engeren Wahl ist das Los entscheidend. Mit der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.

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