Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2021/2022 (Kommunale Klassenrichtzahl)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/082 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2021/2022. Grundlage für die Planung ist die kommunale Klassenrichtzahl, die auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen basiert. Gemäß dieser Regelung legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Einhaltung einer Höchstgrenze fest, wobei die Anzahl der Klassen von der jeweiligen Schülerzahl abhängt.
Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 198 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich die Bildung von insgesamt neun Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht vor, dass an der GGS Börgersbruch vier Klassen bei 90 angemeldeten Schülern gebildet werden. An der GGS Haßlinghausen werden bei 47 Anmeldungen zwei Klassen eingerichtet, während die GGS Hobeuken mit 33 angemeldeten Kindern ebenfalls zwei Klassen erhält. An der GGS Gennebreck ist bei 28 angemeldeten Kindern die Bildung einer Klasse vorgesehen.
Die Aufteilung der Klassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Planung informiert. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wird gebeten, die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen in dieser Form zu bestätigen.
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Beratungsfolge
- 03.02.2021kein Ergebnis hinterlegt
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Weitere Vorlagen: Geschäftsbereich II
- Wahl des stellvertretenden / der stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule 03.02.2021
- Informationen des LWL für neue Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse in Westfalen-Lippe 03.02.2021
- Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule 03.02.2021
- Bestellung des Schriftführers/der Schriftführerin und des stellvertretenden Schriftführers/der stellvertretenden Schriftführerin für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule 03.02.2021
- Verpflichtung der Ausschussmitglieder, sofern sie nicht dem Rat angehören, durch die / den Vorsitzende/n des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule 03.02.2021
- Benennung von Vertreterinnen und Vertretern aus den Ratsfraktionen und von den Trägern der freien Jugendhilfe für die Spielplatzkommission 03.02.2021
Aus derselben Sitzung
- Wahl des /der Vorsitzenden des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, 03.02.2021
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