Änderung im Geschäftsbereich des Beigeordneten
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/010 aus dem Geschäftsbereich I sieht eine Änderung in der organisatorischen Struktur der Stadtverwaltung Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist die Neuzuordnung des Fachbereichs IV.3, der die Wirtschaftsförderung umfasst.
Nach einem Beschluss des Rates vom 31. Januar 2019 war dieser Fachbereich dem Geschäftsbereich des Beigeordneten zugeordnet. Die nun beantragte Änderung sieht vor, dass der Fachbereich IV.3 künftig wieder direkt der Bürgermeisterin unterstellt wird, wobei er als Stabsstelle fungieren soll.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung bildet gemäß § 73 der Gemeindeordnung NRW die Befugnis des Rates, die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin festzulegen. Die Vorlage dient somit der formalen Anpassung der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsstruktur. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diese Umstrukturierung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 21.01.2021kein Ergebnis hinterlegt