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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/044 dient der Behandlung des Tagesordnungspunktes zur Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Ablaufs und der Durchführung von Einwohnerfragen während der Sitzungen.
Nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Bestimmungen ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet in der Regel zu Beginn einer Sitzung statt und kann nach einer Dauer von 90 Minuten erneut aufgerufen werden. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch die Bürgermeisterin festgelegt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht zudem vor, dass im Falle fehlender Anfragen aus der Bevölkerung die entsprechende Alternative im Protokoll festzuhalten ist.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021 · Rat
- 2Einführung eines neuen RatsmitgliedesZur Vorlage · 2021/106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/106 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Besetzung eines vakanten Sitzes im Rat der Stadt. Hintergrund der Vorlage ist das Ableben eines Ratsmitglieds am 19. Dezember 2020. Gemäß der geltenden Regelungen wird ein freigewordener Sitz nach dem Tod eines gewählten Mitglieds durch einen Bewerber aus der Reserveliste der jeweiligen Partei oder Wählergruppe nachbesetzt, für die das ausgeschiedene Mitglied bei der Wahl angetreten war.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass die Bürgermeisterin das neue Ratsmitglied in den Rat der Stadt Sprockhövel einführt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Dieser schreibt vor, dass die Einführung durch die Bürgermeisterin oder deren Stellvertreter durch eine feierliche Verpflichtung zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung der Aufgaben zu erfolgen hat. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 21.01.2021 · Rat
- 3Neubesetzung von AusschusssitzenZur Vorlage · 2021/109 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/109 der Stadt Sprockhövel behandelt die Neubesetzung von Ausschusssitzen aufgrund des Todes eines Ratsmitglieds. Durch diesen Ausfall sind die Ausschussbesetzungen der WfS-Fraktion anzupassen.
Im Haupt- und Finanzausschuss wird ein neues ordentliches Mitglied gewählt, wobei eine weitere Person als Stellvertreterin für das neu gewählte Mitglied fungiert. Im Betriebsausschuss erfolgt ebenfalls eine Neubesetzung der ordentlichen Mitgliedschaft sowie die Benennung eines Stellvertreters. Für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ist ein neues ordentliches Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung vorgesehen.
Im Wahlprüfungsausschuss wird die ordentliche Mitgliedschaft neu besetzt, wobei ein bisheriges Mitglied in diese Position wechselt; die Stellvertretung wird entsprechend angepasst. Für den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird ein neues ordentliches Mitglied sowie eine stellvertretende Vertretung bestimmt. Zudem wird im Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe eine neue stellvertretende Vertretung benannt. Im Rechnungsprüfungsausschuss wird zudem eine neue stellvertretende Vertretung festgelegt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 21.01.2021 · Rat
- 4Umbesetzung in Ausschüssen hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 06.01.2021Zur Vorlage · 2021/115 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/115 befasst sich mit der Umbesetzung in den Ausschüssen der Stadt Sprockhövel. Grundlage für die Beratung im Rat ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen, der am 6. Januar 2021 gestellt wurde.
Die Vorlage ist für die 21. Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 vorgesehen, wobei die Beratung im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Der konkrete Beschlussvorschlag verweist auf den Inhalt des eingereichten Antrags der Fraktion. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang erwartet werden. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021 · Rat
- 5Wahl eines Mitgliedes des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel und des persönlichen Vertreters hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 05.01.2021Zur Vorlage · 2021/103 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 21. Januar 2021 steht die Wahl eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Sparkasse Sprockhövel sowie die Wahl eines persönlichen Vertreters auf der Tagesordnung. Grundlage für diesen Tagesordnungspunkt ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der am 5. Januar 2021 gestellt wurde.
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/103 wurde vom Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt. Der Beschlussvorschlag verweist inhaltlich auf den ursprünglichen Antrag der Fraktion. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021 · Rat
- 6Bericht der überörtlichen Prüfung der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA)Zur Vorlage · 2021/102 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 wurde die Vorlage 2021/102 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Bericht der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA).
Die Prüfungen, die im Jahr 2020 durchgeführt wurden, umfassten verschiedene Verwaltungsbereiche der Stadt Sprockhövel. Die inhaltliche Untersuchung der Gemeindeprüfungsanstalt bezog sich unter anderem auf die Bereiche Finanzen, Beteiligungen, die Bauaufsicht sowie das Vergabewesen. Zudem wurden die Offenen Ganztagsschulen Gegenstand der Prüfung. Der detaillierte Bericht der GPA wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat hat den Bericht der überörtlichen Prüfung zur Kenntnis zu nehmen. Aus der Beschlussvorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zusätzlichen Kosten für die Stadt hervor. Die Federführung der Vorlage lag beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 21.01.2021 · Rat
- 7Konstituierung der ZukunftskommissionZur Vorlage · 2021/101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/101 befasst sich mit der Konstituierung der Zukunftskommission in Sprockhövel. Die Kommission soll gemäß der Geschäftsordnung der Zukunftskommission gebildet werden und eine Besetzung von 13 Mitgliedern umfassen.
Für das Besetzungsverfahren sind zwei Wege vorgesehen. Sofern sich alle Ratsmitglieder auf einen einheitlichen Wahlvorschlag einigen können, erfolgt die Besetzung durch einstimmige Annahme dieses Vorschlags. Im Falle eines Widerspruchs durch ein Ratsmitglied ist ein Verfahren nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anzuwenden. Hierbei können die Fraktionen Listen mit Bewerberinnen und Bewerbern einreichen, wobei gemeinsame Listen die politische Sitzverteilung widerspiegeln müssen. Die Verteilung der Sitze erfolgt nach dem Verhältnis der Stimmenzahlen, wobei bei Gleichstand das Los entscheidet.
Bei der Zusammensetzung ist zu berücksichtigen, dass die Mehrzahl der Mitglieder aus dem Rat bestehen muss, sofern sachkundige Bürgerinnen und Bürger als ordentliche Mitglieder einbezogen werden. Um rechnerische Schwierigkeiten zu vermeiden, empfiehlt die Verwaltung, die Listen der Fraktionen in Blöcke aus Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern zu unterteilen. Zudem können sachkundige Einwohner als beratende Mitglieder in einem separaten Wahlgang bestimmt werden. Der Rat soll zudem Stellvertreter für die ordentlichen Mitglieder wählen. Die Wahl der Vorsitzenden sowie der Stellvertretungen erfolgt im Anschluss in der konstituierenden Sitzung der Kommission aus dem Kreis der gewählten Mitglieder.
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- 21.01.2021 · Rat
- 8Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/059 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 wurde die Vorlage 2021/059 zur Beratung vorgelegt. Bei dem Dokument handelt es sich um eine Beschlussvorlage der Bürgermeisterin, die einen Bericht über die haushaltswirtschaftliche Situation zum Gegenstand hat.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Rat den vorliegenden Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage dient der Information über den Stand der städtischen Haushaltsführung. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahommen ausgewiesen wurden. Es handelt sich somit um einen rein informativen Vorgang im Rahmen des Berichtswesens der Verwaltung.
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- 21.01.2021 · Rat
- 9Zuleitung des Entwurfs der I. Nachtragssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021Zur Vorlage · 2021/016 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 21. Januar 2021 wurde die Zuleitung des Entwurfs der I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/016 dient der förmlichen Kenntnisnahme des Entwurfs sowie der damit verbundenen Anlagen durch das Ratssubjekt.
Der Beschluss sieht vor, dass der Rat die Zuleitung der Nachtragssatzung zur Kenntnis nimmt. Zur weiteren inhaltlichen Beratung wird der Entwurf an die zuständigen Gremien überwiesen. Dies umfasst den Haupt- und Finanzausschuss sowie, sofern die Planung den Jugendhilfebereich betrifft, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Verwaltung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, den zuständigen Ausschüssen bzw. dem Rat Sachstandsberichte vorzulegen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, etwa im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten, sind in der vorliegenden Unterlage keine spezifischen Beträge ausgewiesen.
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- 21.01.2021 · Rat
- 10Zuleitung des Entwurfs des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021.Zur Vorlage · 2021/017 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 wurde die Zuleitung des Entwurfs des Haushaltssanierungsplanes der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/017 dient der Information des Ratsgremiums über den aktuellen Stand der Haushaltsplanung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des Entwurfs des Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Überweisung des Entwurfs zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss beantragt. Damit wird die Zuständigkeit für die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Sanierungsplan auf das zuständige Ausschussgremium übertragen. Weitere Details zu den finanziellen Auswirkungen oder spezifischen Inhalten des Entwurfs sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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- 21.01.2021 · Rat
- 11Stellenplan 2021 hier: Einbringung des EntwurfesZur Vorlage · 2021/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2021 wurde ein Entwurf für einen Nachtrag zum Stellenplan vorgelegt. Dieser Nachtrag ergänzt den bereits im Jahr 2020 beschlossenen Stellenplan für den Doppelhaushalt 2020/2021. Durch die Neuregelung erhöht sich die Anzahl der vollzeitverrechneten Stellen von 198,38 auf insgesamt 202,31 Planstellen.
Der Anstieg resultiert aus der Neueinrichtung von fünf Stellen in verschiedenen Geschäftsbereichen. Im Bereich Bauen und Wohnen ist eine Vollzeitstelle für die Bauaufsicht vorgesehen, um die Bearbeitung von Bauanträgen zu beschleunigen und die Einhaltung gesetzlicher Fristen zu gewährleisten. Die Verwaltung verweist hierbei auf bestehende Rückstände bei Bauanträgen sowie auf steigende Anforderungen durch die Digitalisierung und neue Baugebiete.
Zudem ist eine Vollzeitstelle im Bereich Gremien/Zukunft geplant, um die Öffentlichkeitsarbeit und die Stadtmarketing-Strategie zu professionalisieren sowie die interne und externe Kommunikation zu stärken. Im Bereich Jugend/Schule wird eine Teilzeitstelle im Allgemeinen Sozialen Dienst neu vorgesehen, die auf einer Organisationsuntersuchung des Jugendamtes basiert. Zwei weitere Stellen im Bereich Stadtplanung sowie Soziales/Integration wurden bereits in der vorangegangenen Sitzung des Rates im Jahr 2020 eingerichtet und werden nun im Nachtrag bestätigt.
Der Rat hat den Entwurf zur Kenntnis genommen und den Vorgang zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021 · Rat
- 122. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/039 · Beschlussvorlage
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Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2021 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im betreffenden Gebiet zu ermöglichen.
Das Vorhaben sieht vor, das bisherige eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in zwei Sondergebiete für Lebensmittelmärkte umzuwandeln. Im ersten Sondergebiet (SO 1) ist eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² vorgesehen. Hierbei soll ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch einen Neubau mit einer bebauten Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden. Der Neubau soll teilweise zweigeschossig und teilweise eingeschossig mit Flachdach errichtet werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss in ihrer bisherigen Form erhalten bleibt. Zudem sind 73 Stellplätze sowie zwei Ein- und Ausfahrten geplant. Das zweite Sondergebiet (SO 2) soll eine maximale Verkaufsfläche von 1.000 m² für einen gegenüberliegenden Lebensmittelmarkt ermöglichen.
Das Verfahren umfasst gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und die eingegangenen Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern in der Planung berücksichtigt. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist.
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- 21.01.2021 · Rat
- 13Änderung im Geschäftsbereich des BeigeordnetenZur Vorlage · 2021/010 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/010 aus dem Geschäftsbereich I sieht eine Änderung in der organisatorischen Struktur der Stadtverwaltung Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist die Neuzuordnung des Fachbereichs IV.3, der die Wirtschaftsförderung umfasst.
Nach einem Beschluss des Rates vom 31. Januar 2019 war dieser Fachbereich dem Geschäftsbereich des Beigeordneten zugeordnet. Die nun beantragte Änderung sieht vor, dass der Fachbereich IV.3 künftig wieder direkt der Bürgermeisterin unterstellt wird, wobei er als Stabsstelle fungieren soll.
Die rechtliche Grundlage für eine solche Entscheidung bildet gemäß § 73 der Gemeindeordnung NRW die Befugnis des Rates, die Geschäftskreise der Beigeordneten im Einvernehmen mit der Bürgermeisterin festzulegen. Die Vorlage dient somit der formalen Anpassung der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungsstruktur. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diese Umstrukturierung werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 21.01.2021 · Rat
- 14Festsetzung der Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte hier: Beauftragung der kvw-Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe zur Wahrnehmung der FestsetzungsbefugnisseZur Vorlage · 2021/011 · Beschlussvorlage
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In der Beschlussvorlage 2021/011 des Fachbereichs Personal/Organisation wird die Beauftragung der kvw-Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Münster vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, der kvw-Beamtenversorgung die Wahrnehmung der Festsetzungsbefugnisse der obersten Dienstbehörde gemäß § 57 Absatz 3 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes für die Stadt Sprockhövel zu übertragen. Damit soll die Versorgung der kommunalen Beamtinnen und Beamten geregelt werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Festsetzung der Versorgungsbezüge, die Bestimmung der Zahlungsempfänger sowie Entscheidungen über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten und die Bewilligung von Versorgungsbezügen nach Kann-Vorschriften zur Aufgabe der obersten Dienstbehörde gehören. Da die Stadt Sprockhövel nur eine geringe Anzahl an Beamtinnen und Beamten beschäftigt und Versorgungsfälle daher unregelmäßig anfallen, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, das Fachwissen spezialisierter Stellen zu nutzen. Die kvw-Beamtenversorgung verfüge über speziell geschulte Mitarbeiter, die versorgungsrechtliche Aspekte und die aktuelle Rechtsprechung rechtssicher beurteilen können.
Zusätzlich zur Übertragung der Festsetzungsbefugnisse soll die kvw-Beamtenversorgung bevollmächtigt werden, die Stadt Sprockhövel in Widerspruchs- sowie in Verwaltungsstreitverfahren gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Laut der Vorlage entstehen der Stadt Sprockhövel durch diese Beauftragung keine zusätzlichen Kosten.
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- 21.01.2021 · Rat
- 15Änderung der Satzung des SeniorenbeiratsZur Vorlage · 2021/093 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/093 befasst sich mit der Änderung der Satzung des Seniorenbeirats der Stadt Sprockhövel. Der Hintergrund für die vorgeschlagenen Anpassungen ist die Neubildung des Ausschusses für Senioren und Demografie.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, die Satzung des Seniorenbeirats gemäß den Vorgaben der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen neu zu fassen. Die in der neuen Fassung enthaltenen Änderungsvorschläge sind im Dokument zur besseren Übersicht farblich markiert.
Die Verwaltung schlägt vor, den beigefügten Entwurf der Satzung des Seniorenbeirats als Satzung zu beschließen. Die Entscheidung über diesen Entwurf ist als Tagesordnungspunkt für die 15. Sitzung des Rates am 21. Januar 2021 vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 21.01.2021 · Rat
- 16Sprockhövel zum "Sicheren Hafen"Zur Vorlage · 2021/095 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/095 befasst sich mit dem Antrag, die Stadt Sprockhövel zum „Sicheren Hafen“ zu erklären und dem Bündnis „SEEBRÜCKE“ beizutreten. Die Forderung wird von der Flüchtlingshilfe Sprockhövel in Kooperation mit der Ev. Kirchengemeinde Bredenscheid, der Ev. Kirchengemeinde Haßlinghausen-Herzkamp-Silschede, dem IG Metall Bildungszentrum Sprockhövel sowie dem Kinderschutzbund Hattingen / Sprockhövel e.V. gestellt.
Die Antragstellenden ersuchen die Bürgermeisterin und den Rat, öffentlich Solidarität mit Menschen auf der Flucht, der Seenotrettung und den Zielen des Bündnisses zu bekunden sowie sich für sichere Fluchtwege einzusetzen. Darüber hinaus wird gefordert, sich über die bestehende Verteilungsquote hinaus für die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden einzusetzen und zusätzliche Kapazitäten bereitzustellen.
Ein weiterer Bestandteil des Antrags ist die Sicherstellung einer menschenwürdigen Versorgung in den Bereichen Wohnen, medizinische Versorgung, Bildung und gesellschaftliche Teilhabe. Zudem wird eine öffentliche Transparenz über alle durch die Stadt unternommenen Maßnahmen gefordert. Der Rat wird im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2021 über den Beschlussvorschlag entscheiden. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 21.01.2021 · Rat
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/041 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/041 dient als Grundlage für die 17. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 21. Januar 2021. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt „Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil“.
Die vorliegende Dokumentation, die dem Sachgebiet Gremien/Zukunft zugeordnet ist, sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die von der Verwaltung vorgebrachten Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist vorgesehen, dass im Falle des Fehlen entsprechender Informationen festgehalten wird, dass keine Mitteilungen vorlagen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Die Vorlage dient der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ratsarbeit.
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- 21.01.2021 · Rat
- 18Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/043 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/043 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Bearbeitung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den Regelungen des § 18 der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in der Sitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese mündlichen Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils nur eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschluss sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021 · Rat