Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/043 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Die Vorlage dient der Grundlage für die Bearbeitung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den Regelungen des § 18 der Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten einzureichen, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn vorliegen. Die Beantwortung erfolgt primär mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des Aufgabenbereichs der Stadt direkt in der Sitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese mündlichen Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei jeweils nur eine Zusatzfrage gestellt werden darf.
Die Verwaltung ist befugt, Anfragen zurückzuweisen, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, wenn die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder wenn die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschluss sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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