2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 21. Januar 2021 die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, um die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im betreffenden Gebiet zu ermöglichen.
Das Vorhaben sieht vor, das bisherige eingeschränkte Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in zwei Sondergebiete für Lebensmittelmärkte umzuwandeln. Im ersten Sondergebiet (SO 1) ist eine maximale Verkaufsfläche von 1.300 m² vorgesehen. Hierbei soll ein bestehendes Gebäude abgerissen und durch einen Neubau mit einer bebauten Fläche von etwa 1.700 m² ersetzt werden. Der Neubau soll teilweise zweigeschossig und teilweise eingeschossig mit Flachdach errichtet werden, wobei die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss in ihrer bisherigen Form erhalten bleibt. Zudem sind 73 Stellplätze sowie zwei Ein- und Ausfahrten geplant. Das zweite Sondergebiet (SO 2) soll eine maximale Verkaufsfläche von 1.000 m² für einen gegenüberliegenden Lebensmittelmarkt ermöglichen.
Das Verfahren umfasst gleichzeitig eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Verwaltung hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und die eingegangenen Anregungen von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern in der Planung berücksichtigt. Eine Auswirkungsanalyse ergab, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Nahversorgung in Niedersprockhövel zu erwarten ist.
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- 21.01.2021kein Ergebnis hinterlegt