Zuleitung des Entwurfs der I. Nachtragssatzung der Stadt Sprockhövel für das Haushaltsjahr 2021
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 21. Januar 2021 wurde die Zuleitung des Entwurfs der I. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2021 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/016 dient der förmlichen Kenntnisnahme des Entwurfs sowie der damit verbundenen Anlagen durch das Ratssubjekt.
Der Beschluss sieht vor, dass der Rat die Zuleitung der Nachtragssatzung zur Kenntnis nimmt. Zur weiteren inhaltlichen Beratung wird der Entwurf an die zuständigen Gremien überwiesen. Dies umfasst den Haupt- und Finanzausschuss sowie, sofern die Planung den Jugendhilfebereich betrifft, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Die Verwaltung ist im Rahmen des Berichtswesens dazu angehalten, den zuständigen Ausschüssen bzw. dem Rat Sachstandsberichte vorzulegen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, etwa im Bereich der Personalkosten oder Sachkosten, sind in der vorliegenden Unterlage keine spezifischen Beträge ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 21.01.2021kein Ergebnis hinterlegt