Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/044 dient der Behandlung des Tagesordnungspunktes zur Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Ablaufs und der Durchführung von Einwohnerfragen während der Sitzungen.
Nach den in der Geschäftsordnung festgelegten Bestimmungen ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet in der Regel zu Beginn einer Sitzung statt und kann nach einer Dauer von 90 Minuten erneut aufgerufen werden. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch die Bürgermeisterin festgelegt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht zudem vor, dass im Falle fehlender Anfragen aus der Bevölkerung die entsprechende Alternative im Protokoll festzuhalten ist.
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- 21.01.2021kein Ergebnis hinterlegt