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Beschlussvorlage

Festsetzung der Versorgungsbezüge für Beamtinnen und Beamte hier: Beauftragung der kvw-Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe zur Wahrnehmung der Festsetzungsbefugnisse

2021/011 21.01.2021 Fachbereich Inneres

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 2021/011 des Fachbereichs Personal/Organisation wird die Beauftragung der kvw-Kommunale Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Münster vorgeschlagen. Ziel der Vorlage ist es, der kvw-Beamtenversorgung die Wahrnehmung der Festsetzungsbefugnisse der obersten Dienstbehörde gemäß § 57 Absatz 3 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes für die Stadt Sprockhövel zu übertragen. Damit soll die Versorgung der kommunalen Beamtinnen und Beamten geregelt werden.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die Festsetzung der Versorgungsbezüge, die Bestimmung der Zahlungsempfänger sowie Entscheidungen über ruhegehaltsfähige Dienstzeiten und die Bewilligung von Versorgungsbezügen nach Kann-Vorschriften zur Aufgabe der obersten Dienstbehörde gehören. Da die Stadt Sprockhövel nur eine geringe Anzahl an Beamtinnen und Beamten beschäftigt und Versorgungsfälle daher unregelmäßig anfallen, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, das Fachwissen spezialisierter Stellen zu nutzen. Die kvw-Beamtenversorgung verfüge über speziell geschulte Mitarbeiter, die versorgungsrechtliche Aspekte und die aktuelle Rechtsprechung rechtssicher beurteilen können.

Zusätzlich zur Übertragung der Festsetzungsbefugnisse soll die kvw-Beamtenversorgung bevollmächtigt werden, die Stadt Sprockhövel in Widerspruchs- sowie in Verwaltungsstreitverfahren gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Laut der Vorlage entstehen der Stadt Sprockhövel durch diese Beauftragung keine zusätzlichen Kosten.

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Beratungsfolge

  • 21.01.2021
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