Antrag auf Fällung zweier Birken auf dem städtischen Grundstück Dresdener Straße 11
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung wurde über einen Antrag auf Fällung zweier Birken auf dem städtischen Grundstück an der Dresdener Straße 11 beraten. Die Begründung für den Antrag liegt in der Verschattung und Verschmutzung einer auf dem Dach der Glückaufhalle befindlichen Photovoltaikanlage.
Die vorliegende Beschlussvorlage unterscheidet zwischen zwei Bäumen des städtischen Baumkatasters. Für die kleinere Birke, die zum benachbarten Tennisplatz steht, ist keine Entscheidung des Ausschusses erforderlich, da der Baum aufgrund von Stammschäden nicht mehr als verkehrssicher eingestuft wird und eine Fällung bereits vorgesehen ist.
Hinsichtlich der größeren Birke, die zur Glückaufhalle steht, empfiehlt die Verwaltung die Ablehnung des Fällantrags. Der Baum weist trotz ungünstiger Standortbedingungen keine relevanten Schäden auf und ist vital. Die durch den Baum verursachte Verschattung der Photovoltaikanlage ist zeitlich begrenzt und betrifft maximal 15 Prozent der Fläche. Ein Vergleich mit einem ähnlichen Fall aus dem Jahr 2017 ergab, dass die aktuelle Beeinträchtigung der Anlagenleistung geringer ausfällt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass ein Rückschnitt der Baumkrone um bis zu 1,5 Meter im Rahmen einer Pflegeschnittmaßnahme nicht genehmigungspflichtig ist und zur Verringerung der Verschattung genutzt werden kann. Ein Fällantrag wird unter Verweis auf die Baumschutzsatzung und die Notwendigkeit einer kritischen Einzelfallprüfung abgelehnt.
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Beratungsfolge
- 18.03.2021kein Ergebnis hinterlegt