15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße. Ziel der Änderung ist es, die aktuelle Zweckbestimmung der betroffenen Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Widmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, aufzuheben. Stattdessen soll die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ neu festgesetzt werden. Diese Maßnahme ist Teil eines Parallelverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich vorsieht.
Im Rahmen der vorangegangenen Beteiligungsprozesse wurden Anregungen zur Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage zur öffentlichen Naherholung geäußert. Die Verwaltung hat den Entwurf der Änderung inklusive Begründung und Umweltbericht erarbeitet. Während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zu Themen wie der Löschwasserversorgung, dem Boden- und Immissionsschutz sowie zum Glasfaserausbau eingerebracht, die in die Planungsunterlagen eingearbeitet wurden.
Der Rat hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB. Der Beschluss umfasst den ausgehängten Originalplan sowie die Begründung. Nach der Verabschiedung durch den Rat ist für die Wirksamkeit der Änderung noch die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
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- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt