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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung eines Schriftführers des Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/541 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 30. September 2021 wurde die Bestellung eines Schriftführers für die Niederschriften der Ratsbeschlüsse behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/541, die aus dem Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit stammt, begründet die Notwendigkeit dieser Bestellung mit personellen Umsetzungen innerhalb der zuständigen Strukturen.
Gemäß der Rechtsgrundlage des § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist für jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung basiert, die Erstellung einer Niederschrift vorgeschrieben. Um die ordnungsgemäsgemäß Dokumentation der Ratsbeschlüsse weiterhin zu gewährleisten, wurde vorgeschlagen, eine Person zusätzlich als Schriftführer zu bestellen. Die Vorlage sah vor, diese Person mit der Aufgabe der Protokollführung zu betrauen. Aus der Beschlussvorlage gehen keine zusätzlichen haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung hervor.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 2Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/453 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/453 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel für die zweite öffentliche Sitzung am 30. September 2021.
Die Vorlage dient der organisatorischen Grundlage für die Beantwortung von Einwohneranfragen. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel zu Beginn einer Sitzung sowie nach 90 Minuten erneut aufzurufen. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Regelung sieht vor, dass jede fragestellende Person maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch die Bürgermeisterin festgelegt.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 30.09.2021 · Rat
- 3Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung , des Haushaltsplanes für das Jahr 2022Zur Vorlage · 2021/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 30. September 2021 wurde die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2022 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin sieht vor, dass der Rat die Zuleitung des aufgestellten und bestätigten Entwurfs der Haushaltssatzung sowie des Entwurfs des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 zur Kenntnis nimmt.
Zudem ist vorgesehen, den Entwurf der Haushaltspläne zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu überweisen. Für die Planung im Bereich der Jugendhilfe soll der Entwurf an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule weitergeleitet werden. Die Vorlage dient somit der formellen Einleitung des Beratungsprozesses der Haushaltsplanung für das kommende Haushaltsjahr innerhalb der zuständigen Gremien.
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- 30.09.2021 · Rat
- 4Stellenplan 2022 hier: Einbringung des EntwurfesZur Vorlage · 2021/448 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 30. September 2021 wurde die Einbringung des Entwurfes des Stellenplans 2022 zur Kenntnis genommen. Der Entwurf wurde zur weiteren Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
Der vorliegende Entwurf sieht einen Rückgang der vollzeitverrechneten Planstellen von 202,31 auf 200,75 vor. Im Vergleich zur zuvor vorgelegten Personal- und Planstellenkonzeption 2022–2026, die einen Ansatz von 201,50 Planstellen vorsah, ergibt sich ein zusätzlicher Abbau von 0,75 Planstellen, der auf vorgezogene Renteneintritte zurückzuführen ist.
Gleichzeitig ist die Einrichtung einer neuen Teilzeitstelle im Fachbereich III.1 Finanzmanagement vorgesehen. Diese Stelle im Sachgebiet Kämmerei (EG10, 30 Stunden pro Woche) soll die Aufgaben der Haushaltsaufstellung, der Jahresabschlüsse und des Berichtswesens abdecken. Ziel ist es, die bestehende Stelle Nr. 163 ausschließlich auf steuerliche Belange zu fokussieren und durch die neue Position eine Vertretungsregelung für steuerliche Angelegenheiten zu schaffen.
Aufgrund von Tarifsteigerungen nach dem TVöD, der Übernahme von Auszubildenden aus dem Jahr 2018 sowie Qualifizierungsmaßnahmen für Hilfskräfte wird eine Erhöhung der laufenden Personalkosten um 80.810 Euro ausgewiesen.
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- 30.09.2021 · Rat
- 5Bericht über die Haushaltswirtschaft im II. Quartal 2021Zur Vorlage · 2021/467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/467 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Haushaltswirtschaft im zweiten Quartal des Jahres 2021.
Die Bürgermeisterin legt den Bericht zur Kenntnisnahme vor. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 30. September 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Haushaltsentwicklung des betreffenden Quartals zur Kenntnis nehmen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Zahlen oder finanziellen Entwicklungen sind der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/468 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den Stand der städtischen Finanzen. Im Rahmen des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte vorlegt. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist dabei auf vierteljährliche, halbjährliche sowie jährliche Intervalle sowie auf den Zeitpunkt nach Abschluss spezifischer Aufträge ausgelegt.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass die Beratung der Vorlage zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 23. September 2021 und anschließend im Rat am 30. September 2021 vorgesehen war. Weitere Details zu den konkreten finanziellen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in diesem Dokument nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Kenntnisnahme von außerplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2021/571 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/571 befasst sich mit der Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Aufwendungen in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage führt drei verschiedene Vorgänge auf, die zu zusätzlichen Kosten im Jahr 2021 führen. Ein Betrag von 27.000 Euro entfällt auf die Beschaffung von Geräten der Informationstechnik. Diese Kosten entstehen durch die Verschiebung der Ausführung des Digitalpaktes von 2020 auf das Jahr 2021. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Kreisumlage.
Ein weiterer Posten umfasst 29.000 Euro im Bereich des Katastrophenschutzes. Aufgrund der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 sind in der Grundschule Gennebreck Schäden entstanden, die kurzfristige Ersatzbeschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich machen. Die Finanzierung dieser Aufwendungen wird durch Soforthilfen des Landes sichergestellt.
Zudem werden Kosten in Höhe von 4.288,35 Euro für sonstige besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen ausgewiesen. Diese resultieren aus einer Verschiebung bei der Vergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Brückenhauptprüfung. Die Deckung dieses Mehraufwandes wird durch Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen gewährleistet. Die Gesamtsumme der ausgewiesenen außerplanmäßigen Aufwendungen beläuft sich auf 60.288,35 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021Zur Vorlage · 2021/446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/446 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 abdeckt.
Der Bericht wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das erste Halbjahr 2021 zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass auf Basis der Daten zum Ende des zweiten Quartals 2021 davon ausgegangen werden kann, dass der Gesamtansatz für die laufenden Personalkosten ausreichend gedeckt sein wird. Es liegen keine Hinweise auf haushaltsmäßige Auswirkungen durch die Vorlage vor.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021Zur Vorlage · 2021/447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/447 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass sich zum Ende des zweiten Quartals ein Fehlbetrag in Höhe von 124.722 Euro ergibt. Im Vergleich zum ersten Quartal, in dem ein prognostizierter Fehlbetrag von 223.123 Euro verzeichnet wurde, ist eine Veränderung von 98.401 Euro festzustellen. Die Vorlage dient der Information der Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung im Rahmen des Sanierungscontrollings.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Jahresabschluss 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/442 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/442 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) der Stadt Sprockhövel. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang und den Lagebericht. Für das Wirtschaftsjahr 2020 weist die ZGS einen Verlust in Höhe von 109.979,72 € aus.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Abschluss geprüft und wird die Ergebnisse in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich vorstellen. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Jahresverlust auf die neue Rechnung 2022 vorzutragen. Ein Ausgleich des Verlustvortrags soll nach Möglichkeit durch zukünftige Jahresgewinne der ZGS erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2020 entlastet, sofern der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den Lagebericht genehmigt. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht der ZGS festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten. Die Regelungen zur Behandlung des Verlustvortrags orientieren sich an der Eigenbetriebsverordnung, wonach ein solcher auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, sofern die Eigenkapitalausstattung nicht gefährdet wird.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 11Gesamtbericht der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA/NRW) über die Prüfung der Stadt Sprockhövel im Jahr 2020
- 12Bericht über den Sachstand von RatsbeschlüssenZur Vorlage · 2021/458 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/458 dient der Information des Rates im Rahmen der nichtöffentlichen Sitzung am 30. September 2021. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Sachstand von bereits gefassten Ratsbeschlüssen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT, während die inhaltliche Erstellung dem Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit zugeordnet ist. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Bericht über den Sachstand der Ratsbeschlüsse vom Rat zur Kenntnis genommen wird.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für die Berichterstattung über den Fortschritt von Beschlüssen ein regelmäßiger Prozess vorgesehen ist. Der zuständige Fachbereich ist dazu verpflichtet, dem Rat oder den entsprechenden Ausschüssen Sachstandsberichte vorzulegen. Die Intervalle für diese Berichterstattung können dabei vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines spezifischen Auftrages erfolgen. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang dokumentiert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 13Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für die Mitgliederversammlung des Bauvereines Sprockhövel eGZur Vorlage · 2021/527 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/527 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Sprockhövel für den Bauverein Sprockhövel eG. Da die Stadt unmittelbar an der Genossenschaft beteiligt ist, ist gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 113 GO NRW) eine Bestellung durch den Rat erforderlich, um die Interessen der Gemeinde in den Organen der juristischen Person zu wahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG zu wählen. Für den Fall einer Abwesenheit der Bürgermeisterin soll die Vertretung durch den zuständigen Beigeordneten erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, die Vertretungsbefugnis vorsorglich auch auf die weiteren Organe des Bauvereins, namentlich den Aufsichtsrat und den Vorstand, auszuweiten. Dies ist möglich, da die Satzung des Bauvereins der zur Vertretung befugten Person die Wahl in diese Gremien gestattet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Neubesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2021/552 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/552 befasst sich mit der Neubesetzung von Ausschüssen in der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit erstellt und ist für die 14. Sitzung des Rates am 30. September 2021 vorgesehen.
Der Gegenstand der Beratung im Rat betrifft die Besetzung von Ausschüssen. Als inhaltliche Grundlage für die Entscheidung dient ein beigefügter Antrag, auf den in der Vorlage explizit verwiesen wird. Über die Details des Beschlussvorschlags sind die im Antrag enthaltenen Formulierungen maßgeblich.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass dem Rat oder dem zuständigen Ausschuss durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorgelegt wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Personalkosten und Sachkosten im Zusammenhang mit diesem Tagesordnungspunkt. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 15Brandschutzbedarfsplan hier: Standort Feuerwehrgerätehaus ObersprockhövelZur Vorlage · 2021/443 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/443 befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan für den Standort des Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel. Laut dem Brandschutzbedarfsplan besteht am aktuellen Standort Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung der Fahrzeughalle, der Lagermöglichkeiten sowie der Sanitär- und Umkleideräume. Zudem wird auf eine problematische Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehr und eine Gefährdung durch Begegnungsverkehr im Zufahrtsbereich hingewiesen. Eine bauliche Erweiterung am bestehenden Standort würde zudem den Abtrag eines bewaldeten Hangs sowie den Bau einer Stützwand erfordern.
Als zukunftsorientierte Lösung wird ein Neubau vorgeschlagen. Hierzu werden Grundstücksverhandlungen an der Ecke Otto-Brenner-Straße und Wuppertaler Straße angestrebt, um eine bessere An- und Abfahrt zu ermöglichen. Eine Bauvoranfrage für diesen Bereich wurde bereits gestellt, wobei die Klärung der Alarmausfahrt mit Straßen.NRW noch aussteht. Alternativ wurde die Möglichkeit eines Grundstücksabtritts durch einen Anwohner im Bereich der Otto-Brenner-Straße thematisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, den Neubau als beste Variante anzusehen und die Grundstücksverhandlungen weiter voranzutreiben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Zentrale Gebäudebewirtschaftung die Verhandlungen fortführt und über die Ergebnisse in den nächsten Sitzungen berichtet.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 14.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16Einrichtung neuer Kita-Gruppen / möglicher Standort AWO-Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/532 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/532 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Einrichtung neuer Kindertagesgruppen sowie der Prüfung eines möglichen Standorts für die AWO-Kita in Haßlinghausen. Im Rahmen der Vorlage wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Ausführung der Verwaltung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS), zur Kenntnis gebracht. Diese Ausführung umfasst die Untersuchung eines potenziellen Standorts für die neue Einrichtung.
Der Ausschuss soll nach dem Beratungsverlauf eine Beschlussempfehlung an den Behindertenbeirat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat abgeben. Diese Empfehlung soll sowohl den endgültigen Standort als auch die Entscheidung über den Neubau der AWO-Kita als eine 3- oder 4-gruppige Einrichtung beinhalten.
Zusätzlich enthält die Vorlage den Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, dem Behindertenbeirat, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den Anbau einer dritten Gruppe an der bestehenden 2-gruppigen DRK-Kita „Kleine Weltentdecker“ in Hiddinghausen zu beschließen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten, insbesondere im Bereich der Personalkosten, verbunden sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für die Gremien vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Einrichtung eines Kinder- und JugendparlementesZur Vorlage · 2021/519 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/519 des Sachgebiets Digitalisierung/IT sieht die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments für die Stadt Sprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu beauftragen. Gleichzeitig soll die beigefügte Fassung der Satzung für das Kinder- und Jugendparlament verabschiedet werden.
Ziel der Maßnahme ist der Ausbau der Bürgerbeteiligung, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine aktive Mitwirkung an der kinder- und jugendgerechten Entwicklung der Stadt zu ermöglichen. Das Parlament soll als gewählte Interessenvertretung fungieren und die Beteiligung dieser Zielgruppe an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen sichern. Zudem soll das Gremium die Möglichkeit bieten, eigene Vorstellungen und Wünsche öffentlich zu kommunizieren.
Das Vorhaben verfolgt darüber hinaus die Ziele der politischen Bildung sowie der Aufklärung. Als Grundsätze für das Parlament sind zudem die Förderung eines friedlichen Miteinanders unabhängig von Herkunft, Bildungsstand, Konfession, sexueller Orientierung oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit festgelegt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 sowie im Rat am 30. September 2021 vorgelegt.
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- 30.09.2021 · Rat
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 18Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege rückwirkend zum 01.08.2020Zur Vorlage · 2021/539 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/539 sieht eine Anpassung des § 4 Abs. 3 der Satzung vor, die rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten soll.
Grundlage für die Änderung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vorsieht. Während die bisherige Regelung die Beitragsfreiheit für Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, auf maximal 12 Monate begrenzte, sieht die Neuregelung vor, dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei ist.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue gesetzliche Grundlage im vergangenen Kita-Jahr 2020/21 bereits rechtskonform umgesetzt wurde, die entsprechende Anpassung der kommunalen Satzung nun jedoch formal beschlossen werden muss. Durch die Ausweitung der Beitragsbefreiung entsteht der Stadt ein Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Dieser Ausfall wird laut der Vorlage durch einen pauschalen Zuschuss des Landes ausgeglichen, der sich auf 8,62 % der Summe der Kindpauschalen für die betroffenen Kinder bezieht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme der Änderung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat.
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- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 19Bewerbung der Stadt Sprockhövel am "Host Town Programm" der Special Olympics World Games Berlin 2023Zur Vorlage · 2021/560 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, sich für das „Host Town Programm“ der Special Olympics World Games Berlin 2023 zu bewerben. Die entsprechende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/560 wurde von der CDU-Fraktion am 29. August 2021 eingereicht.
Gegenstand der Vorlage ist die Entscheidung über die Teilnahme an dem genannten Programm. Die Beratung der Vorlage ist im Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe sowie im Rat vorgesehen. Der Ausschuss sollte nach dem Beratungsverlauf über den Antrag entscheiden.
Die zuständige Verwaltung hat im Rahmen der Vorlage festgehalten, dass die Bewerbung der Stadt als wahrscheinlich zuschussfähig eingestuft wird. Über die genauen finanziellen Auswirkungen in Bezug auf Personalkosten oder Sachkosten liegen in der vorliegenden Sitzungsvorlage keine konkreten Bezifferungen vor. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 13.09.2021 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 20Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses für die Errichtung eines MehrgenerationenhausesZur Vorlage · 2021/572 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/572 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bei der Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Niedersprockhövel. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses.
Nach den Erläuterungen der Verwaltung wurden die bisherige Konzeptausschreibung, die auf der Homepage der Stadt Sprockhövel sowie im Deutschen Ausschreibungsblatt veröffentlicht worden war, ohne Bewerbungen beendet. Bis zum Ablauf der Frist Ende August des laufenden Jahres lagen keine Bewerbungen vor.
Für das weitere Verfahren stehen zwei Optionen zur Auswahl. Die erste Möglichkeit sieht eine Überarbeitung der Ausschreibung vor, wobei der Verkauf inklusive des bestehenden Gebäudes erfolgen soll. Dadurch würde für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung kein Aufwand für einen Abriss entstehen, es könnte jedoch eine Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem vorhandenen Buchwert entstehen. Die zweite Option sieht eine Wiederholung der bereits beschlossenen Konzeptausschreibung vor. In diesem Fall müssten die Abrisskosten von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung getragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der bisherigen Ausschreibung die Veräußerung „ohne Aufbauten“ ausgeschrieben wurde, obwohl politische Vorgaben auch einen Verkauf des Objekts im aktuellen Zustand zuließen. Die verbleibenden Buchwerte für das Grundstück und das Gebäude belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt rund 630.000 Euro. Eine Differenz zwischen dem Verkaufserlös und diesen Werten könnte zu einem Aufwand für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung im Wirtschaftsplan führen.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 2115. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Eickerstraße hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · 2021/573 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Eickerstraße. Ziel der Änderung ist es, die aktuelle Zweckbestimmung der betroffenen Fläche, die im Flächennutzungsplan von 1998 als Grünfläche mit der Widmung „Friedhof“ ausgewiesen ist, aufzuheben. Stattdessen soll die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ neu festgesetzt werden. Diese Maßnahme ist Teil eines Parallelverfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Entwicklung eines Wohngebietes in diesem Bereich vorsieht.
Im Rahmen der vorangegangenen Beteiligungsprozesse wurden Anregungen zur Verkehrsbelastung sowie der Wunsch nach einer Parkanlage zur öffentlichen Naherholung geäußert. Die Verwaltung hat den Entwurf der Änderung inklusive Begründung und Umweltbericht erarbeitet. Während der Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Hinweise zu Themen wie der Löschwasserversorgung, dem Boden- und Immissionsschutz sowie zum Glasfaserausbau eingerebracht, die in die Planungsunterlagen eingearbeitet wurden.
Der Rat hat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen und beschließt die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB. Der Beschluss umfasst den ausgehängten Originalplan sowie die Begründung. Nach der Verabschiedung durch den Rat ist für die Wirksamkeit der Änderung noch die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg erforderlich.
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- 30.09.2021 · Rat
- 22Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/574 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/574 wird dem Rat der Stadt Sprockhövel das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ zur Kenntnis gebracht. Ziel des Vorhabens in Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die aktuelle Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor.
Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Dabei soll die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, in eine Parkanlage umgewidmet werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofes kein Bedarf besteht.
Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 wurden Anregungen und Bedenken von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von einem Bürger und einem Investor eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat nach der Beratung über diese Stellungnahmen empfohlen, das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Um den eingegangenen Anregungen Rechnung zu tragen, ist eine Überarbeitung des Planentwurfes sowie eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.
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- 30.09.2021 · Rat
- 23Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2021/575 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel wird über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ beraten. Die Vorlage sieht vor, den Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut auszulegen.
Das Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Geplant ist die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern. Parallel dazu soll die Zweckbestimmung einer Fläche südlich der Eickerstraße im Flächennutzungsplan von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage geändert werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht.
Eine erneute Auslegung ist erforderlich geworden, da der Planentwurf aufgrund eingegangener Anregungen überarbeitet wurde. Die Änderungen umfassen unter anderem die Dachbegrünung von Garagen, Ergänzungen zur Zisterne und zum Schallschutz sowie Anpassungen bei der Firsthöhe der Doppelhäuser und den Baugrenzen für Balkone. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Entscheidung für die erneute Auslegung bereits empfohlen.
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- 30.09.2021 · Rat
- 24Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Abschluss des städtebaulichen VertragesZur Vorlage · 2021/579 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/579 wird dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beauftragen. Ziel der Planung im Bereich Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen.
Der Plan sieht vor, die unbebaute Fläche nördlich der Eickerstraße für Wohnzwecke zu nutzen. Gleichzeitig soll die südlich der Eickerstraße gelegene Fläche, die derzeit im Flächennutzungsplan als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, in eine Parkanlage umgewandelt werden. Da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht, ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.
Der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger soll die Sicherung der Planungsziele sowie die Übernahme von Kosten und Maßnahmen zur ökologischen Ausgleichsleistung regeln. Zu den geplanten Inhalten gehören unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, die Installation von Zisternen sowie die Begrünung von Flächen und Garagendächern. Zudem sollen die Kosten für Planungskosten, Gutachten und die Erschließung sowie die dauerhafte Pflege der Ausgleichsflächen durch den Vorhabenträger abgesichert werden. Die Verkehrsflächen und die neue Parkanlage sollen nach ihrer Herstellung kosten- und lastenfrei an die Stadt Sprockhövel übertragen werden.
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- 30.09.2021 · Rat
- 25Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2021/576 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/576 wird dem Rat der Stadt Sprockhövel das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 14 „Susewind“ zur Kenntnis gebracht. Das geplante Gebiet liegt am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen und ist als Mischgebiet für Wohnen und nicht störendes Gewerbe vorgesehen.
Die Planung sieht vor, eine Fläche für eine gemischte Nutzung zu schaffen, die sowohl Wohnraum in Form von Geschosswohnungsbauten für eine barrierefreie Versorgung der älteren Bevölkerung als auch Einfamilienhäuser für junge Familien umfasst. Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, der an einen neuen Standort verlagert werden soll. Damit soll die Nahversorgung im Stadtteil gesichert werden, ohne die Verkaufsfläche gegenüber dem vorherigen Standort wesentlich zu erweitern.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs, der Begründung und des Umweltberichts fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 statt. Im Zuge dieses Verfahrens gingen Stellungnahmen von 13 Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden ein. Zudem wurden während der Auslegungsphase Anregungen und Bedenken von drei Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Der Rat wird angehalten, das Ergebnis der Auslegung unter Abwägung der unterschiedlichen Belange, wie in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt, förmlich zur Kenntnis zu nehmen und entsprechend zu verfahren.
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- 30.09.2021 · Rat
- 26Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Abschluss der städtebaulichen VerträgeZur Vorlage · 2021/578 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/578 befasst sich mit dem Abschluss städtebaulicher Verträge im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 14 „Susewind“. Das Planungsgebiet befindet sich am Rand des Siedlungsschwerpunktes Haßlinghausen und ist als gemischte Baufläche für Wohn- und Gewerbenutzung vorgesehen. Ziel der Planung ist es, eine Fläche für die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes sowie für Wohnbebauung zu schaffen. Dabei soll neben Geschosswohnungsbauten für barrierefreies Wohnen auch Einfamilienhäuser für junge Familien realisiert werden. Der geplante Lebensmittelmarkt soll die Nahversorgung im Stadtteil sichern, wobei die Verkaufsfläche auf 799 m² begrenzt bleibt und keine Erweiterung gegenüber dem vorherigen Standort stattfindet.
Der Rat wird beauftragt, die Verwaltung mit dem Abschluss der Verträge mit zwei Vorhabenträgern zu beauftragen. Die städtebaulichen Verträge sollen die Sicherung der Planungsziele sowie die Übernahme von Kosten und Aufwendungen regeln. Zu den vertraglichen Inhalten gehören unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Umsetzung ökologischer Kriterien wie die Verwendung umweltfreundlicher Baustoffe, die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft. Zudem sollen die Kosten für notwendige Gutachten, die Erschließung des Gebiets sowie die Pflege von Ausgleichsflächen durch die Vorhabenträger abgesichert werden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Vorlage bereits mit einer Empfehlung an den Rat beraten.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2021/577 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ neue Gewerbeflächen zu schaffen. Ziel der Planung ist es, das Angebot an Ansiedlungsflächen für kleine und großflächige Unternehmen im Stadtgebiet zu erweitern, da laut Verwaltung eine hohe Nachfrage nach erschlossenen Flächen besteht. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden verschiedene Beteiligungsschritte durchgeführt. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für angrenzende Wohngebiete geäußert. Die Verwaltung hat die Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. So wird beispielsweise die Gewährleistung von Glasfaseranschlüssen im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 statt. Während dieser Phase gingen Anregungen von sieben Behörden sowie von einem Bürger ein. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und unter Abwägung der unterschiedlichen Belange verfährt. Zudem wird der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung zu verabschieden.
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- 30.09.2021 · Rat
- 28Antrag der Lokalen Agenda 21 Sprockhövel zur kommunalen Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen hier: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestaltenZur Vorlage · 2021/590 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/590 befasst sich mit dem Antrag der Lokalen Agenda 21 Sprockhövel zur kommunalen Umsetzung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen. Der Rat wird angefragt, sich der Erklärung „Agenda 2030 — Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ anzuschließen.
Der Fokus der Vorlage liegt auf zwei spezifischen Zielen: der Senkung der städtischen Umweltbelastung pro Kopf, insbesondere im Hinblick auf die Luftqualität und Abfallbehandlung, sowie der Förderung integrierter Politiken zur Ressourceneffizienz, Klimaanpassung und Katastrophenresistenz.
Als erste Maßnahmen zur Umsetzung sind die Erhöhung der Recyclingquote durch verbesserte Abgabemöglichkeiten für Plastik und Metalle sowie eine Steigerung der Biomüll-Tonnage vorgesehen. Zudem sollen Tausch- und Reparaturmöglichkeiten, wie Tauschbörsen oder Repair Cafés, unterstützt werden.
Im Rahmen des bestehenden Klimaschutzkonzeptes werden weitere Schritte vorgeschlagen. Dazu gehören die Verbesserung der Klimafreundlichkeit von Gewerbegebieten sowie die Senkung der CO2-Emissionen durch die Förderung des öffentlichen Nahverkehrs, des Radverkehrs und von Leihangeboten wie Carsharing oder Bikesharing. Ziel ist eine Verringerung des Individualverkehrs im innerstädtischen Bereich. Ein weiterer Bestandteil ist die Förderung einer plastikfreien Innenstadt durch den Ausbau von Refill-Stationen und die Unterstützung von unverpackten Einkaufsmöglichkeiten. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat bereits eine entsprechende Empfehlung für die Beschlussfassung des Rates abgegeben.
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- 30.09.2021 · Rat
- 29Antrag der CDU hier: NachhaltigkeitsstrategieZur Vorlage · 2021/591 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/591 befasst sich mit dem Thema einer Nachhaltigkeitsstrategie für die Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der CDU, der im Rahmen der 29. öffentlichen Sitzung des Rates am 30. September 2021 zur Beratung ansteht.
Die Bürgermeisterin verweist in der Sitzungsvorlage für die Erläuterungen auf den beigefügten Antrag der Fraktion. Aus dem Dokument geht hervor, dass für das Vorhaben keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten erwartet werden. Es sind keine direkten finanziellen Folgekosten oder Folgeeinnahmen für den Haushalt verzeichnet. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht formuliert, da auf den Inhalt des Antrags verwiesen wird. Über das Ergebnis der Abstimmung im Rat liegen in der vorliegenden Vorlage noch keine Informationen vor.
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- 30.09.2021 · Rat
- 30Einführung eines kommunalen Energiemanagements hier: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/570 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/570 behandelt die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems in der Stadt Sprockhövel. Der Antrag, der von der CDU und Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurde, sieht vor, ein Energiemanagementsystem (Kom.EMS) zu implementieren. Die Umsetzung soll unter der Unterstützung von Energieagenturen sowie im Rahmen des Programms Kom.EMS erfolgen.
Die Vorlage sieht eine Empfehlung der beteiligten Gremien vor. Sowohl der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch der Betriebsausschuss sollen dem Rat die Annahme des Antrags empfehlen. Der Rat selbst soll die Einführung des Systems beschließen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat sowie den Ausschüssen Berichte vorlegt. Die Berichterstattung soll vierteljährlich, halbjährlich, jährlich sowie nach Abschluss des Auftrages erfolgen. Über haushaltsmäßige Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Bezifferungen vor.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 14.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 31Anpassung Betriebssatzung ZGS; hier: Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/589 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/589 befasst sich mit der Anpassung der Betriebssatzung der Zentralen Gebäudeversorgung Sprockhövel (ZGS). Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 12. September 2021 gestellt wurde.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 27. September 2021 sowie des Rates der Stadt Sprockhövel am 30. September 2021 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht vorab formuliert, da die Entscheidung nach dem Verlauf der Beratung durch den Ausschuss bzw. den Rat erfolgen soll.
Der Antrag der Fraktionen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassung der Betriebssatzung enthält das Dokument keine spezifischen Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 32Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/454 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/454 dient als Grundlage für die 32. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 30. September 2021. Das Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit ist für die Erstellung dieser Vorlage verantwortlich.
Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist im Dokument festgehalten, dass keine Mitteilungen vorliegen.
Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt hervor. Es sind keine Personalkosten oder Sachkosten für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Die Vorlage dient der Information der Ratsmitglieder über die aktuellen Mitteilungen der Verwaltung im Rahmen der Sitzung.
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- 30.09.2021 · Rat
- 33Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/455 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/455 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 33. Ratssitzung der Stadt Sprockhövel am 30. September 2021. Gegenstand der Vorlage ist die Anwendung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse, insbesondere der Regelungen gemäß § 18.
Nach dieser Geschäftsordnung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an die Bürgermeisterin zu richten, sofern diese mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Zudem besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in der Sitzung zu stellen, sofern diese nicht bereits auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Vorlage sieht vor, dass die Verwaltung die eingegangenen Anfragen beantwortet oder alternativ feststellt, dass keine Anfragen vorliegen. Eine Zurückweisung von Anfragen ist möglich, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten werden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 30.09.2021 · Rat