Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für die Mitgliederversammlung des Bauvereines Sprockhövel eG
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/527 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Sprockhövel für den Bauverein Sprockhövel eG. Da die Stadt unmittelbar an der Genossenschaft beteiligt ist, ist gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 113 GO NRW) eine Bestellung durch den Rat erforderlich, um die Interessen der Gemeinde in den Organen der juristischen Person zu wahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG zu wählen. Für den Fall einer Abwesenheit der Bürgermeisterin soll die Vertretung durch den zuständigen Beigeordneten erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, die Vertretungsbefugnis vorsorglich auch auf die weiteren Organe des Bauvereins, namentlich den Aufsichtsrat und den Vorstand, auszuweiten. Dies ist möglich, da die Satzung des Bauvereins der zur Vertretung befugten Person die Wahl in diese Gremien gestattet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
- 23.09.2021kein Ergebnis hinterlegt