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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung eines Schriftführers für den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 2021/540 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/540 zur Bestellung eines Schriftführers vor. Der Vorschlag sieht vor, eine Person zusätzlich als Schriftführer für die Niederschriften der Beschlüsse des Ausschusses zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Regelung findet auf die Ausschüsse entsprechend Anwendung. Die Notwendigkeit der Bestellung ergibt sich laut der vorliegenden Vorlage aus personellen Umsetzungen innerhalb der zuständigen Strukturen. Mit der Bestellung der genannten Person wird die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschussbeschlüsse sichergestellt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung hervor. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht über die Haushaltswirtschaft im II. Quartal 2021Zur Vorlage · 2021/467 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/467 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Haushaltswirtschaft im zweiten Quartal des Jahres 2021.
Die Bürgermeisterin legt den Bericht zur Kenntnisnahme vor. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2021 sowie für die Sitzung des Rates am 30. September 2021 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Haushaltsentwicklung des betreffenden Quartals zur Kenntnis nehmen. Weitere inhaltliche Details zu den spezifischen Zahlen oder finanziellen Entwicklungen sind der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2021/468 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/468 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den Bericht zur aktuellen haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den Stand der städtischen Finanzen. Im Rahmen des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte vorlegt. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist dabei auf vierteljährliche, halbjährliche sowie jährliche Intervalle sowie auf den Zeitpunkt nach Abschluss spezifischer Aufträge ausgelegt.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass die Beratung der Vorlage zunächst im Haupt- und Finanzausschuss am 23. September 2021 und anschließend im Rat am 30. September 2021 vorgesehen war. Weitere Details zu den konkreten finanziellen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, sind in diesem Dokument nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von außerplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2021/571 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/571 befasst sich mit der Kenntnisnahme von außerplanmäßigen Aufwendungen in der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage führt drei verschiedene Vorgänge auf, die zu zusätzlichen Kosten im Jahr 2021 führen. Ein Betrag von 27.000 Euro entfällt auf die Beschaffung von Geräten der Informationstechnik. Diese Kosten entstehen durch die Verschiebung der Ausführung des Digitalpaktes von 2020 auf das Jahr 2021. Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei der Kreisumlage.
Ein weiterer Posten umfasst 29.000 Euro im Bereich des Katastrophenschutzes. Aufgrund der Flutkatastrophe vom 14. und 15. Juli 2021 sind in der Grundschule Gennebreck Schäden entstanden, die kurzfristige Ersatzbeschaffungen zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs erforderlich machen. Die Finanzierung dieser Aufwendungen wird durch Soforthilfen des Landes sichergestellt.
Zudem werden Kosten in Höhe von 4.288,35 Euro für sonstige besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen ausgewiesen. Diese resultieren aus einer Verschiebung bei der Vergabe der gesetzlich vorgeschriebenen Brückenhauptprüfung. Die Deckung dieses Mehraufwandes wird durch Minderaufwendungen im Bereich der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und baulichen Anlagen gewährleistet. Die Gesamtsumme der ausgewiesenen außerplanmäßigen Aufwendungen beläuft sich auf 60.288,35 Euro.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021Zur Vorlage · 2021/447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/447 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021. Der Bericht wurde zur Kenntnisnahme für den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass sich zum Ende des zweiten Quartals ein Fehlbetrag in Höhe von 124.722 Euro ergibt. Im Vergleich zum ersten Quartal, in dem ein prognostizierter Fehlbetrag von 223.123 Euro verzeichnet wurde, ist eine Veränderung von 98.401 Euro festzustellen. Die Vorlage dient der Information der Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltsentwicklung im Rahmen des Sanierungscontrollings.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021Zur Vorlage · 2021/446 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/446 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht, der den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 30. Juni 2021 abdeckt.
Der Bericht wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den vorgelegten Bericht zum Personalkosten- und Planstellencontrolling für das erste Halbjahr 2021 zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass auf Basis der Daten zum Ende des zweiten Quartals 2021 davon ausgegangen werden kann, dass der Gesamtansatz für die laufenden Personalkosten ausreichend gedeckt sein wird. Es liegen keine Hinweise auf haushaltsmäßige Auswirkungen durch die Vorlage vor.
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- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Digitalisierung hier: Sachstand und ProjektierungZur Vorlage · 2021/471 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 23. September 2021 wurde die Vorlage 2021/471 zur Behandlung des Themas Digitalisierung vorgelegt. Gegenstand der Sitzung war der Sachstand sowie die Projektierung im Bereich der Digitalisierung.
Der Digitalisierungsbeauftragte der Stadt Sprockhövel erstellte hierzu eine Präsentation, die dem Ausschuss zur Information diente. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die vorgestellte Präsentation lediglich zur Kenntnis nimmt. Weitere inhaltliche Details oder spezifische Maßnahmen aus der Präsentation wurden in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht aufgeführt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgestellten Inhalte wurden in der Vorlage keine konkreten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege rückwirkend zum 01.08.2020Zur Vorlage · 2021/539 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/539 sieht eine Anpassung des § 4 Abs. 3 der Satzung vor, die rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten soll.
Grundlage für die Änderung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vorsieht. Während die bisherige Regelung die Beitragsfreiheit für Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, auf maximal 12 Monate begrenzte, sieht die Neuregelung vor, dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei ist.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue gesetzliche Grundlage im vergangenen Kita-Jahr 2020/21 bereits rechtskonform umgesetzt wurde, die entsprechende Anpassung der kommunalen Satzung nun jedoch formal beschlossen werden muss. Durch die Ausweitung der Beitragsbefreiung entsteht der Stadt ein Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Dieser Ausfall wird laut der Vorlage durch einen pauschalen Zuschuss des Landes ausgeglichen, der sich auf 8,62 % der Summe der Kindpauschalen für die betroffenen Kinder bezieht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme der Änderung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat.
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- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Einrichtung neuer Kita-Gruppen / möglicher Standort AWO-Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/532 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/532 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Einrichtung neuer Kindertagesgruppen sowie der Prüfung eines möglichen Standorts für die AWO-Kita in Haßlinghausen. Im Rahmen der Vorlage wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Ausführung der Verwaltung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS), zur Kenntnis gebracht. Diese Ausführung umfasst die Untersuchung eines potenziellen Standorts für die neue Einrichtung.
Der Ausschuss soll nach dem Beratungsverlauf eine Beschlussempfehlung an den Behindertenbeirat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat abgeben. Diese Empfehlung soll sowohl den endgültigen Standort als auch die Entscheidung über den Neubau der AWO-Kita als eine 3- oder 4-gruppige Einrichtung beinhalten.
Zusätzlich enthält die Vorlage den Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, dem Behindertenbeirat, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den Anbau einer dritten Gruppe an der bestehenden 2-gruppigen DRK-Kita „Kleine Weltentdecker“ in Hiddinghausen zu beschließen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten, insbesondere im Bereich der Personalkosten, verbunden sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für die Gremien vorzulegen.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Wahl einer Vertreterin / eines Vertreters der Stadt für die Mitgliederversammlung des Bauvereines Sprockhövel eGZur Vorlage · 2021/527 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/527 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Bestellung einer Vertretung der Stadt Sprockhövel für den Bauverein Sprockhövel eG. Da die Stadt unmittelbar an der Genossenschaft beteiligt ist, ist gemäß den Regelungen der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (§ 113 GO NRW) eine Bestellung durch den Rat erforderlich, um die Interessen der Gemeinde in den Organen der juristischen Person zu wahren.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Bürgermeisterin als Vertreterin der Stadt in der Mitgliederversammlung des Bauvereins Sprockhövel eG zu wählen. Für den Fall einer Abwesenheit der Bürgermeisterin soll die Vertretung durch den zuständigen Beigeordneten erfolgen. Die Verwaltung schlägt vor, die Vertretungsbefugnis vorsorglich auch auf die weiteren Organe des Bauvereins, namentlich den Aufsichtsrat und den Vorstand, auszuweiten. Dies ist möglich, da die Satzung des Bauvereins der zur Vertretung befugten Person die Wahl in diese Gremien gestattet. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgelegt.
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- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/449 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/449, die dem Sachgebiet Digitalisierung/IT zugeordnet ist, dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2021. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen erfolgt sind. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Personalkosten und Sachkosten. Es sind keine weiteren Informationen zu Rechtsgrundlagen oder zu einem erforderlichen Berichtswesen in dieser Vorlage aufgeführt.
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- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/450 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/450 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse gemäß § 18 der Geschäftsordnung. Die Vorlage dient der Behandlung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den geltenden Regelungen sind schriftliche oder elektronische Anfragen zu Angelegenheiten der Stadt mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn einzureichen. Die Beantwortung dieser Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in einer Ratssitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine zeitnahe Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden darf. Eine sofortige Antwort kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Beantwortung ersetzt werden.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist zulässig, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschluss sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss