Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/450 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Rates und der Ausschüsse gemäß § 18 der Geschäftsordnung. Die Vorlage dient der Behandlung von Anfragen, die von Ratsmitgliedern an die Bürgermeisterin gerichtet werden können.
Nach den geltenden Regelungen sind schriftliche oder elektronische Anfragen zu Angelegenheiten der Stadt mindestens zwei Werktage vor Sitzungsbeginn einzureichen. Die Beantwortung dieser Anfragen erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in einer Ratssitzung zu stellen. Diese müssen kurz gefasst sein und eine zeitnahe Beantwortung ermöglichen, wobei pro Anfrage eine Zusatzfrage gestellt werden darf. Eine sofortige Antwort kann durch einen Verweis auf die nächste Sitzung oder eine schriftliche Beantwortung ersetzt werden.
Die Vorlage führt zudem die Bedingungen auf, unter denen Anfragen zurückgewiesen werden können. Dies ist zulässig, wenn die formalen Bestimmungen nicht eingehalten wurden, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine inhaltliche Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschluss sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 199 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.09.2021kein Ergebnis hinterlegt