Bestellung eines Schriftführers für den Haupt- und Finanzausschuss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23. September 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/540 zur Bestellung eines Schriftführers vor. Der Vorschlag sieht vor, eine Person zusätzlich als Schriftführer für die Niederschriften der Beschlüsse des Ausschusses zu bestellen.
Die Grundlage für diese Maßnahme bildet die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift erstellt werden muss. Diese Regelung findet auf die Ausschüsse entsprechend Anwendung. Die Notwendigkeit der Bestellung ergibt sich laut der vorliegenden Vorlage aus personellen Umsetzungen innerhalb der zuständigen Strukturen. Mit der Bestellung der genannten Person wird die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschussbeschlüsse sichergestellt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung hervor. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 23.09.2021kein Ergebnis hinterlegt