Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege rückwirkend zum 01.08.2020
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/539 sieht eine Anpassung des § 4 Abs. 3 der Satzung vor, die rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten soll.
Grundlage für die Änderung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vorsieht. Während die bisherige Regelung die Beitragsfreiheit für Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, auf maximal 12 Monate begrenzte, sieht die Neuregelung vor, dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei ist.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue gesetzliche Grundlage im vergangenen Kita-Jahr 2020/21 bereits rechtskonform umgesetzt wurde, die entsprechende Anpassung der kommunalen Satzung nun jedoch formal beschlossen werden muss. Durch die Ausweitung der Beitragsbefreiung entsteht der Stadt ein Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Dieser Ausfall wird laut der Vorlage durch einen pauschalen Zuschuss des Landes ausgeglichen, der sich auf 8,62 % der Summe der Kindpauschalen für die betroffenen Kinder bezieht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme der Änderung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat.
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