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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bericht über den Sachstand von Beschlüssen des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2021/543 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 wurde die Vorlage 2021/543 zur Beratung vorgelegt. Der Gegenstand der Sitzung ist ein Bericht über den aktuellen Sachstand zu den Beschlüssen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule.
Die vorliegende Beschlussvorlage aus dem Geschäftsbereich II sieht vor, dass der Ausschuss den Bericht über den Sachstand der genannten Beschlüsse zur Kenntnis nimmt. Es handelt sich hierbei um ein rein informatives Verfahren zur Berichterstattung über den Fortschritt bereits getätigter Beschlüsse.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Es werden weder zusätzliche Personalkosten noch Sachkosten oder freiwillige Leistungen durch diesen Vorgang ausgelöst. Die Vorlage dient der regelmäßigen Information des Gremiums über den Stand der Umsetzung der im Ausschuss gefassten Entscheidungen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Berichte der AWO über die offene Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen Börgersbruch und HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/445 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/445 zur Kenntnisnahme von Berichten vor. Gegenstand der Vorlage sind Berichte der Arbeiterwohlfahrt (AWO) bezüglich der offenen Ganztagsbetreuung an den Gemeinschaftsgrundschulen in Börgersbruch und Haßlinghausen.
Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Berichte der AWO förmlich zur Kenntnis nimmt. Als Grundlage für die Beratung dienen die der Vorlage beigefügten Anlagen, welche die Berichterstattung der AWO enthalten. Zur Erläuterung der Inhalte und zur Beantwortung von Rückfragen werden Vertreter der AWO sowie die Schulleitungen der betroffenen Grundschulen in der Sitzung anwesend sein.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen erwartet werden. Die Berichterstattung erfolgt im Rahmen des laufenden Betriebes der Ganztagsbetreuung an den genannten Standorten.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Wirkungsbericht der Psychologischen Beratungsstelle des EN-Kreises für Eltern, Kinder und JugendlicheZur Vorlage · 2021/528 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befasst sich im Rahmen der Sitzung am 3. September 2021 mit dem Wirkungsbericht der Psychologischen Beratungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises für den Zeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2019. Die Vorlage 2021/528 sieht vor, dass der Ausschuss diesen Bericht zur Kenntnis nimmt.
Die Grundlage der Beratungsstelle ist ein im Jahr 2005 geschlossener Kooperationsvertrag zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den Städten Sprockhövel, Ennepetal mit Breckerfeld, Gevelsberg und Schwelm. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Nutzung der Erziehungsberatungsstelle im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe. Gemäß einer Änderung des Vertrages im Jahr 2009 ist die Erstellung eines Wirkungsberichts in einem dreijährigen Turnus vorgesehen, um die politischen Gremien der beteiligten Kommunen über die Tätigkeiten zu informieren.
Die Aufgaben der Beratungsstelle umfassen schwerpunktmäßig die Diagnostik von Lese-Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen sowie damit verbundenen psychischen Störungen. Zudem werden Hilfsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche entwickelt und bereitgestellt. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die Erstellung von Diagnosen zu Aufmerksamkeits-Defizit-Störungen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen auf Basis des § 35 a SGB VIII. Im Rahmen der Sitzung wird die stellvertretende Leitung der Beratungsstelle die für Sprockhövel relevanten Zahlen präsentieren.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Anfrage des Vertreters der AWO vom 17.06.2021 zum Thema Hilfen für Kinder und Jugendliche aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/542 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 wurde eine Anfrage eines Vertreters der AWO zum Thema Hilfen für Kinder und Jugendliche infolge der Corona-Pandemie behandelt. Die Verwaltung legte hierzu einen Sachstandsbericht vor, der die aktuelle Situation der Förderung bei Legasthenie und Dyskalkulie beschreibt.
Nach Angaben der Verwaltung werden Kinder aus Sprockhövel bereits seit über 15 Jahren durch die Psychologische Beratungsstelle des Gesundheitsamtes Schwelm diagnostiziert und therapiert. Aktuell erhalten 35 Kinder aus dem Stadtgebiet eine entsprechende Förderung, wobei 27 Kinder eine LRS-Therapie und 8 Kinder eine Dyskalkulie-Therapie in Anspruch nehmen. Zehn weitere Kinder befinden sich auf einer Warteliste. Im Vergleich zum Vorjahr, in dem 41 Kinder in Fördermaßnahmen integriert waren, zeigt sich eine leichte rückläufige Tendenz, die die Verwaltung auf eine pandemiebedingte Erhöhung der Förderdauer zurückführt. Die Anzahl der verfügbaren Förderplätze in Niedersprockhövel blieb dabei unverändert.
Hinsichtlich sozialer Schwierigkeiten und Entwicklungsrückstände, die durch Schul- und Kita-Schließungen entstanden sein könnten, weist die Verwaltung darauf hin, dass Eltern vermehrt Unterstützung durch das Jugendamt und die örtliche Erziehungsberatungsstelle suchen. Notwendige Maßnahmen werden gemäß den Vorgaben des SGB VIII bewilligt. Zur Abfederung pandemiebedingter Einschränkungen nutzt die Stadt zudem Fördermittel aus dem Programm „Aufholen nach Corona“.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Sommerferienmaßnahmen der Stadt Sprockhövel zum Förderprogramm "Extra-Zeit zum Lernen" aufgrund der Corona-PandemieZur Vorlage · 2021/544 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/544 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit den Sommerferienmaßnahmen der Stadt Sprockhövel im Rahmen des Förderprogramms „Extra-Zeit zum Lernen“. Da seitens der Schulen keine Maßnahmen durchgeführt wurden, hat die Verwaltung als Schulträger drei außerschulische Projekte organisiert. Diese Angebote standen allen in Sprockhövel wohnhaften Schülerinnen und Schülern offen, wobei auch Lernende von Schulen im Stadtgebiet teilnehmen konnten, sofern ihr Wohnsitz nicht in Sprockhövel liegt.
Das erste Projekt, ein HipHop-Projekt, konzentrierte sich auf die Komposition von Stücken, die Erstellung elektronischer Beats sowie die Aufnahme und Bearbeitung von Musik mittels Software. Ein zweites Angebot, „History of Gaming“, befasste sich mit der Entwicklung von Videospielen von den 1970er Jahren bis heute. Die Teilnehmenden testeten verschiedene Konsolen und Computer sowie bewegungsorientierte Spielsysteme und setzten sich mit gesellschaftlichen Aspekten wie der wirtschaftlichen Bedeutung und Gewalt in Spielen auseinander. Zudem wurden technische Anwendungen wie der Bau eines Emulators und eines Renn-Simulators sowie ein Parcours in einer Turnhalle durchgeführt. Das dritte Angebot war ein Fotoworkshop, bei dem der Umgang mit Studiobeleuchtung und Kameras sowie die digitale Bildbearbeitung im Vordergrund standen.
Die Durchführung der Maßnahmen erfolgte in Zusammenarbeit mit der IT, dem Jugendzentrum, externen Dozenten sowie Beschäftigten der Verwaltung und der Schülerbetreuung der Grundschulen Gennebreck und Börgersbruch. Der Fachbereich Jugend, Familie und Schule plant für kommende Ferien weitere Angebote, unter anderem eine angepasste Form des Gaming-Projekts sowie eine Maßnahme zum Thema Rechtsradikalismus. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Empfehlungen zum Schutzauftrag der Landschaftsverbände LWL und LVR für JugendämterZur Vorlage · 2021/530 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 wurde die Zustimmung zu den Empfehlungen der Landesjugendämter LWL und LVR beschlossen. Diese beziehen sich auf die Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie auf die Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität von Fachkräften in diesem Bereich.
Die Vorlage basiert auf den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welches neue Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sowie Schwerpunkte im Kinderschutz festlegt. Die Empfehlungen der Landesjugendämter unterteilen sich in Prozessqualität und Strukturqualität. Die Prozessqualität umfasst den Ablauf von der Entgegennahme einer Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung bis hin zur möglichen Übergabe an ein anderes Jugendamt. Dies beinhaltet die Erstbewertung der Meldung, die Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sowie die Einbeziehung von Erziehungsberechtigten und Kindern, sofern dies den Schutz nicht gefährdet.
Zudem werden Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen thematisiert, wie die Erstellung von Schutzplänen, die Einschaltung anderer Stellen oder die Anrufung des Familiengerichts. Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel nutzt bereits seit 2009 eine Dienstanweisung sowie etablierte Melde- und Einschätzungsbögen für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen. Die vorliegende Beschlussvorlage folgt der Empfehlung der Landesjugendämter, diese Standards in den Jugendhilfeausschüssen förmlich zu verabschieden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Einrichtung neuer Kita-Gruppen / möglicher Standort AWO-Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/532 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/532 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Einrichtung neuer Kindertagesgruppen sowie der Prüfung eines möglichen Standorts für die AWO-Kita in Haßlinghausen. Im Rahmen der Vorlage wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Ausführung der Verwaltung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS), zur Kenntnis gebracht. Diese Ausführung umfasst die Untersuchung eines potenziellen Standorts für die neue Einrichtung.
Der Ausschuss soll nach dem Beratungsverlauf eine Beschlussempfehlung an den Behindertenbeirat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat abgeben. Diese Empfehlung soll sowohl den endgültigen Standort als auch die Entscheidung über den Neubau der AWO-Kita als eine 3- oder 4-gruppige Einrichtung beinhalten.
Zusätzlich enthält die Vorlage den Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, dem Behindertenbeirat, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den Anbau einer dritten Gruppe an der bestehenden 2-gruppigen DRK-Kita „Kleine Weltentdecker“ in Hiddinghausen zu beschließen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten, insbesondere im Bereich der Personalkosten, verbunden sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für die Gremien vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Einrichtung eines Kinder- und JugendparlementesZur Vorlage · 2021/519 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/519 des Sachgebiets Digitalisierung/IT sieht die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments für die Stadt Sprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Umsetzung dieses Vorhabens zu beauftragen. Gleichzeitig soll die beigefügte Fassung der Satzung für das Kinder- und Jugendparlament verabschiedet werden.
Ziel der Maßnahme ist der Ausbau der Bürgerbeteiligung, um Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine aktive Mitwirkung an der kinder- und jugendgerechten Entwicklung der Stadt zu ermöglichen. Das Parlament soll als gewählte Interessenvertretung fungieren und die Beteiligung dieser Zielgruppe an kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozessen sichern. Zudem soll das Gremium die Möglichkeit bieten, eigene Vorstellungen und Wünsche öffentlich zu kommunizieren.
Das Vorhaben verfolgt darüber hinaus die Ziele der politischen Bildung sowie der Aufklärung. Als Grundsätze für das Parlament sind zudem die Förderung eines friedlichen Miteinanders unabhängig von Herkunft, Bildungsstand, Konfession, sexueller Orientierung oder gesellschaftlicher Zugehörigkeit festgelegt. Die Vorlage wurde zur Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 sowie im Rat am 30. September 2021 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Anerkennung der "Da Capos Projektschmiede e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIIIZur Vorlage · 2021/529 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/529 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit dem Antrag der „Da Capos Projektschmiede e. V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein, der seinen Sitz in Sprockhövel hat, beantragte die Anerkennung mit Schreiben vom 6. Februar 2021.
Der Antrag umfasst verschiedene Unterlagen, darunter die Vereinssatzung, eine Darstellung der Ziele und Aufgaben, den Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sowie ein Präventions- und Schutzkonzept. Zudem liegt eine Vereinbarung mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Vervollständigung des Antrags nachträglich Dokumente zu einer Namens- und Satzungsänderung sowie korrigierte Fassungen des Kinderschutzkonzepts eingereicht wurden.
Der Satzungszweck des Vereins umfasst die Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Anlaufpunkten für Kinder und Jugendliche sowie der Vernetzung mit der Seniorenarbeit. Die Einnahmen des Vereins stammen primär aus Mitgliedsbeiträgen, die sich jährlich auf etwa 3.000 Euro belaufen.
Da die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, die Anerkennung für den Verein auszusprechen. Mit der Entscheidung sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt verbunden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege rückwirkend zum 01.08.2020Zur Vorlage · 2021/539 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Änderung der Satzung über die Erhebung der Elternbeiträge für Tageseinrichtungen für Kinder und Kindertagespflege. Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/539 sieht eine Anpassung des § 4 Abs. 3 der Satzung vor, die rückwirkend zum 1. August 2020 in Kraft treten soll.
Grundlage für die Änderung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Einführung eines zweiten beitragsfreien Kindergartenjahres vorsieht. Während die bisherige Regelung die Beitragsfreiheit für Kinder, die kurz vor der Einschulung stehen, auf maximal 12 Monate begrenzte, sieht die Neuregelung vor, dass die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege für Kinder, die bis zum 30. September das vierte Lebensjahr vollendet haben, ab Beginn des entsprechenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei ist.
Die Verwaltung führt aus, dass die neue gesetzliche Grundlage im vergangenen Kita-Jahr 2020/21 bereits rechtskonform umgesetzt wurde, die entsprechende Anpassung der kommunalen Satzung nun jedoch formal beschlossen werden muss. Durch die Ausweitung der Beitragsbefreiung entsteht der Stadt ein Einnahmeverlust bei den Elternbeiträgen. Dieser Ausfall wird laut der Vorlage durch einen pauschalen Zuschuss des Landes ausgeglichen, der sich auf 8,62 % der Summe der Kindpauschalen für die betroffenen Kinder bezieht. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt die Annahme der Änderung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/545 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 liegen Mitteilungen der Verwaltung zur Information vor. Die Beschlussvorlage der Nummer 2021/545 sieht vor, dass der Ausschuss diese Mitteilungen zur Kenntnis nimmt.
Die Verwaltung plant, zu zwei spezifischen Themenkomplexen mündlich Bericht zu erstatten. Der erste Punkt betrifft das Controlling im Bereich des Jugendamtes. Der zweite Bericht befasst sich mit der Übernahme von Fahrtkosten für den Schulweg zur Förderschule in Gevelsberg. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch diese Mitteilungen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Geschäftsbereich II.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2021/546 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/546 dient als Tagesordnungspunkt für die 12. Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 8. September 2021 stattfand. Der Gegenstand der Beratung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst Anfragen, die in den entsprechenden Ausschuss eingebracht wurden.
Die Vorlage wurde durch den Geschäftsbereich II erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die zu behandelnden Anfragen kein unmittelbarer Beschlussvorschlag vorliegt. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Für das Berichtswesen ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt.
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Beratungsfolge
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule