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Beschlussvorlage

Wirkungsbericht der Psychologischen Beratungsstelle des EN-Kreises für Eltern, Kinder und Jugendliche

2021/528 08.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befasst sich im Rahmen der Sitzung am 3. September 2021 mit dem Wirkungsbericht der Psychologischen Beratungsstelle des Ennepe-Ruhr-Kreises für den Zeitraum von Januar 2017 bis Dezember 2019. Die Vorlage 2021/528 sieht vor, dass der Ausschuss diesen Bericht zur Kenntnis nimmt.

Die Grundlage der Beratungsstelle ist ein im Jahr 2005 geschlossener Kooperationsvertrag zwischen dem Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den Städten Sprockhövel, Ennepetal mit Breckerfeld, Gevelsberg und Schwelm. Ziel dieser Zusammenarbeit ist die gemeinsame Nutzung der Erziehungsberatungsstelle im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens und der Jugendhilfe. Gemäß einer Änderung des Vertrages im Jahr 2009 ist die Erstellung eines Wirkungsberichts in einem dreijährigen Turnus vorgesehen, um die politischen Gremien der beteiligten Kommunen über die Tätigkeiten zu informieren.

Die Aufgaben der Beratungsstelle umfassen schwerpunktmäßig die Diagnostik von Lese-Rechtschreibstörungen, Rechenstörungen sowie damit verbundenen psychischen Störungen. Zudem werden Hilfsangebote für betroffene Kinder und Jugendliche entwickelt und bereitgestellt. Ein weiterer Bestandteil der Arbeit ist die Erstellung von Diagnosen zu Aufmerksamkeits-Defizit-Störungen sowie die Erarbeitung von Stellungnahmen auf Basis des § 35 a SGB VIII. Im Rahmen der Sitzung wird die stellvertretende Leitung der Beratungsstelle die für Sprockhövel relevanten Zahlen präsentieren.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge