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Beschlussvorlage

Anerkennung der "Da Capos Projektschmiede e. V." als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII

2021/529 08.09.2021 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/529 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit dem Antrag der „Da Capos Projektschmiede e. V.“ auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII. Der Verein, der seinen Sitz in Sprockhövel hat, beantragte die Anerkennung mit Schreiben vom 6. Februar 2021.

Der Antrag umfasst verschiedene Unterlagen, darunter die Vereinssatzung, eine Darstellung der Ziele und Aufgaben, den Nachweis der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt sowie ein Präventions- und Schutzkonzept. Zudem liegt eine Vereinbarung mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass zur Vervollständigung des Antrags nachträglich Dokumente zu einer Namens- und Satzungsänderung sowie korrigierte Fassungen des Kinderschutzkonzepts eingereicht wurden.

Der Satzungszweck des Vereins umfasst die Förderung von Kunst, Kultur, Jugend- und Altenhilfe sowie des bürgerschaftlichen Engagements. Ein besonderer Fokus liegt auf der Bereitstellung von Räumlichkeiten und Anlaufpunkten für Kinder und Jugendliche sowie der Vernetzung mit der Seniorenarbeit. Die Einnahmen des Vereins stammen primär aus Mitgliedsbeiträgen, die sich jährlich auf etwa 3.000 Euro belaufen.

Da die formalen Voraussetzungen für die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe erfüllt sind, empfiehlt die Verwaltung dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, die Anerkennung für den Verein auszusprechen. Mit der Entscheidung sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt verbunden.

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Beratungsfolge