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Beschlussvorlage

Empfehlungen zum Schutzauftrag der Landschaftsverbände LWL und LVR für Jugendämter

2021/530 08.09.2021 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. September 2021 wurde die Zustimmung zu den Empfehlungen der Landesjugendämter LWL und LVR beschlossen. Diese beziehen sich auf die Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII sowie auf die Grundsätze und Maßstäbe zur Bewertung der Qualität von Fachkräften in diesem Bereich.

Die Vorlage basiert auf den Neuerungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), welches neue Aufgaben für die Kinder- und Jugendhilfe sowie Schwerpunkte im Kinderschutz festlegt. Die Empfehlungen der Landesjugendämter unterteilen sich in Prozessqualität und Strukturqualität. Die Prozessqualität umfasst den Ablauf von der Entgegennahme einer Meldung über eine mögliche Kindeswohlgefährdung bis hin zur möglichen Übergabe an ein anderes Jugendamt. Dies beinhaltet die Erstbewertung der Meldung, die Gefährdungseinschätzung im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte sowie die Einbeziehung von Erziehungsberechtigten und Kindern, sofern dies den Schutz nicht gefährdet.

Zudem werden Maßnahmen zur Abwendung von Gefährdungen thematisiert, wie die Erstellung von Schutzplänen, die Einschaltung anderer Stellen oder die Anrufung des Familiengerichts. Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel nutzt bereits seit 2009 eine Dienstanweisung sowie etablierte Melde- und Einschätzungsbögen für den Umgang mit Kindeswohlgefährdungen. Die vorliegende Beschlussvorlage folgt der Empfehlung der Landesjugendämter, diese Standards in den Jugendhilfeausschüssen förmlich zu verabschieden.

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