Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, mit dem Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ neue Gewerbeflächen zu schaffen. Ziel der Planung ist es, das Angebot an Ansiedlungsflächen für kleine und großflächige Unternehmen im Stadtgebiet zu erweitern, da laut Verwaltung eine hohe Nachfrage nach erschlossenen Flächen besteht. Die Fläche ist bereits im Flächennutzungsplan von 1998 als gewerbliche Baufläche ausgewiesen.
Im Rahmen des Planungsverfahrens wurden verschiedene Beteiligungsschritte durchgeführt. Nach der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Jahr 2019 wurden Bedenken hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und der Lärmimmissionen für angrenzende Wohngebiete geäußert. Die Verwaltung hat die Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger in den Planentwurf, die Begründung und den Umweltbericht eingearbeitet. So wird beispielsweise die Gewährleistung von Glasfaseranschlüssen im Rahmen der Erschließungsplanung berücksichtigt.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs fand im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 statt. Während dieser Phase gingen Anregungen von sieben Behörden sowie von einem Bürger ein. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, dass der Rat das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nimmt und unter Abwägung der unterschiedlichen Belange verfährt. Zudem wird der Beschluss gefasst, den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung zu verabschieden.
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- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt