Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/453 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel für die zweite öffentliche Sitzung am 30. September 2021.
Die Vorlage dient der organisatorischen Grundlage für die Beantwortung von Einwohneranfragen. Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Fragestunde in der Regel zu Beginn einer Sitzung sowie nach 90 Minuten erneut aufzurufen. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Fragen an die Bürgermeisterin zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Die Regelung sieht vor, dass jede fragestellende Person maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch die Bürgermeisterin festgelegt.
Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch die Bürgermeisterin. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt