Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Abschluss des städtebaulichen Vertrages

2021/579 30.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/579 wird dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung mit dem Abschluss eines städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ zu beauftragen. Ziel der Planung im Bereich Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen.

Der Plan sieht vor, die unbebaute Fläche nördlich der Eickerstraße für Wohnzwecke zu nutzen. Gleichzeitig soll die südlich der Eickerstraße gelegene Fläche, die derzeit im Flächennutzungsplan als Friedhofsfläche ausgewiesen ist, in eine Parkanlage umgewandelt werden. Da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht, ist eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen.

Der städtebauliche Vertrag mit dem Vorhabenträger soll die Sicherung der Planungsziele sowie die Übernahme von Kosten und Maßnahmen zur ökologischen Ausgleichsleistung regeln. Zu den geplanten Inhalten gehören unter anderem die Verpflichtung zur Errichtung barrierefreier Wohnungen, die Nutzung umweltfreundlicher Baustoffe, die Installation von Zisternen sowie die Begrünung von Flächen und Garagendächern. Zudem sollen die Kosten für Planungskosten, Gutachten und die Erschließung sowie die dauerhafte Pflege der Ausgleichsflächen durch den Vorhabenträger abgesichert werden. Die Verkehrsflächen und die neue Parkanlage sollen nach ihrer Herstellung kosten- und lastenfrei an die Stadt Sprockhövel übertragen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 30.09.2021
    kein Ergebnis hinterlegt