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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB

2021/575 30.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel wird über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ beraten. Die Vorlage sieht vor, den Planentwurf gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zusammen mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen erneut auszulegen.

Das Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung im Bereich der Eickerstraße in Niedersprockhövel. Geplant ist die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern. Parallel dazu soll die Zweckbestimmung einer Fläche südlich der Eickerstraße im Flächennutzungsplan von einer Friedhofsfläche in eine Parkanlage geändert werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht.

Eine erneute Auslegung ist erforderlich geworden, da der Planentwurf aufgrund eingegangener Anregungen überarbeitet wurde. Die Änderungen umfassen unter anderem die Dachbegrünung von Garagen, Ergänzungen zur Zisterne und zum Schallschutz sowie Anpassungen bei der Firsthöhe der Doppelhäuser und den Baugrenzen für Balkone. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Entscheidung für die erneute Auslegung bereits empfohlen.

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Beratungsfolge

  • 30.09.2021
    kein Ergebnis hinterlegt