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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2021/574 30.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/574 wird dem Rat der Stadt Sprockhövel das Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 88 „Eickerstraße“ zur Kenntnis gebracht. Ziel des Vorhabens in Niedersprockhövel ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die aktuelle Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor.

Parallel zum Bebauungsplanverfahren ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes vorgesehen. Dabei soll die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen ist, in eine Parkanlage umgewidmet werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofes kein Bedarf besteht.

Während der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 wurden Anregungen und Bedenken von Behörden, Trägern öffentlicher Belange, Nachbargemeinden sowie von einem Bürger und einem Investor eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat nach der Beratung über diese Stellungnahmen empfohlen, das Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Belange gemäß der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Um den eingegangenen Anregungen Rechnung zu tragen, ist eine Überarbeitung des Planentwurfes sowie eine erneute öffentliche Auslegung erforderlich.

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Dokumente

Beratungsfolge

  • 30.09.2021
    kein Ergebnis hinterlegt