Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/576 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Nr. 14 „Susewind“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Das geplante Mischgebiet am Rand von Haßlinghausen sieht eine Wohnbebauung aus Geschosswohnungsbau und Einfamilienhäusern sowie die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 799 m² vor. Die Verlagerung des Marktes erfolgt auf eine etwa 150 Meter entfernte Fläche, wobei keine Erweiterung der Verkaufsfläche vorgesehen ist.
Im Zeitraum vom 4. Mai bis zum 6. Juni 2021 fand die öffentliche Auslegung statt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nahmen 48 Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden Stellung, wobei 13 Anregungen oder Bedenken eingingen. Zudem gingen zwei Anregungen aus der Bürgerschaft ein. Die Verwaltung empfiehlt, das Ergebnis unter Abwägung der unterschiedlichen Belange, wie in der vorliegenden Stellungnahme dargelegt, zur Kenntnis zu nehmen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat das Ergebnis in seiner Sitzung am 2. September 2021 beraten. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“ einschließlich Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen. Als vorangehender Schritt zum Satzungsbeschluss ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen. Der räumliche Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan markiert. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021kein Ergebnis hinterlegt
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