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Beschlussvorlage

Umstellung Stromlieferverträge; hier: gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen

2021/580 27.09.2021

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 27. September 2021 wurde ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umstellung der Stromlieferverträge behandelt. Gegenstand der Vorlage 2021/580 ist die Prüfung einer Anpassung der bestehenden Verträge für die zentrale Gebäudebewirtschaftung.

Die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus einer europaweiten Bündelungsausschreibung für die Stromlieferung städtischer Liegenschaften sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Eine Umstellung der aktuellen Verträge auf Ökostrom, zertifiziert nach dem OK-Power-Label, würde nach Schätzungen jährliche Mehrkosten von etwa 6.500 Euro verursachen. Diese Kostensteigerung liegt unter der Grenze von 10 Prozent des Auftragsvolumens, die für nachtragsbedingte Änderungen nach vergaberechtlichen Vorgaben zulässig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zertifizierung lediglich um ein Zertifikat handelt.

Parallel dazu finden Gespräche mit den Betreibern von Blockheizkraftwerken statt, um die direkte Nutzung von Grünstrom in den städtischen Liegenschaften zu prüfen. Zudem werden Gespräche mit der BürgerEnergieGenossenschaft eG geführt, welche die Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Gebäude betreibt. Ziel dieser Gespräche ist die künftige direkte Nutzung von Grünstrom, wodurch nach aktuellen Erwartungen Einsparungen von etwa 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde möglich sein könnten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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