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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Jahresabschluss 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2021/442 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/442 befasst sich mit dem Jahresabschluss 2020 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) der Stadt Sprockhövel. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang und den Lagebericht. Für das Wirtschaftsjahr 2020 weist die ZGS einen Verlust in Höhe von 109.979,72 € aus.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EversheimStuible Treuberater GmbH hat den Abschluss geprüft und wird die Ergebnisse in der Sitzung des Betriebsausschusses mündlich vorstellen. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, den Jahresverlust auf die neue Rechnung 2022 vorzutragen. Ein Ausgleich des Verlustvortrags soll nach Möglichkeit durch zukünftige Jahresgewinne der ZGS erfolgen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2020 entlastet, sofern der Rat der Stadt den Jahresabschluss und den Lagebericht genehmigt. Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss und den Lagebericht der ZGS festzustellen und den Betriebsausschuss zu entlasten. Die Regelungen zur Behandlung des Verlustvortrags orientieren sich an der Eigenbetriebsverordnung, wonach ein solcher auf neue Rechnung vorgetragen werden kann, sofern die Eigenkapitalausstattung nicht gefährdet wird.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 2Halbjahresbericht 2021 der ZGSZur Vorlage · 2021/440 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/440 dient der Information des Betriebsausschusses über den Halbjahresbericht 2021 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS). Gemäß § 13 der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel ist die Betriebsleitung der ZGS dazu verpflichtet, der Bürgermeisterin, dem Betriebsausschuss sowie dem Kämmerer schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes Bericht zu erstatten.
Der Bericht umfasst die Ermittlung der Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sowie der Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes mit Stand zum 30. Juni 2021. Dabei wurden die Ist-Werte den entsprechenden Ansätzen des Wirtschaftsplanes gegenübergestellt. Vor der Vorlage im Ausschuss wurde der Bericht der Bürgermeisterin und dem Kämmerer bereits vorab zugeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den vorliegenden Halbjahresbericht der ZGS lediglich zur Kenntnis nimmt.
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- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 3Wirtschaftsplan 2022 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2021/441 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/441 betrifft den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS). Der Entwurf soll dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet werden, wobei die Beratung über den Plan in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität des Eigenbetriebes, insbesondere der Erhaltung der Liquidität und der Gewährleistung einer ausreichenden Rentabilität. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung und dem Handelsrecht sowie den Vorschriften zur Haushaltswirtschaft ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten für erbrachte Leistungen so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen ist. Ein Einsatz allgemeiner Deckungsmittel der Gemeinde ist nur dann zulässig, wenn die Aufwendungen nicht durch spezielle Entgelte gedeckt werden können.
Aufgrund der aktuellen Haushaltslage der Stadt wurde die Kalkulation der Ansätze im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr erneut knapp angesetzt. Ziel dieser Planung ist es, die Mieten sowie die Nebenkosten für städtisch genutzte Räumlichkeiten auf einem niedrigen Niveau zu halten. Der Vermögens- und Finanzplan wurde auf Basis des Gebäudekatasters und unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen fortgeschrieben. Der Vermögensplan wurde dabei auf das notwendige Maß beschränkt.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 4Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses für die Errichtung eines MehrgenerationenhausesZur Vorlage · 2021/572 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/572 befasst sich mit der weiteren Vorgehensweise bei der Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Niedersprockhövel. Ziel der Ausschreibung ist die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses.
Nach den Erläuterungen der Verwaltung wurden die bisherige Konzeptausschreibung, die auf der Homepage der Stadt Sprockhövel sowie im Deutschen Ausschreibungsblatt veröffentlicht worden war, ohne Bewerbungen beendet. Bis zum Ablauf der Frist Ende August des laufenden Jahres lagen keine Bewerbungen vor.
Für das weitere Verfahren stehen zwei Optionen zur Auswahl. Die erste Möglichkeit sieht eine Überarbeitung der Ausschreibung vor, wobei der Verkauf inklusive des bestehenden Gebäudes erfolgen soll. Dadurch würde für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung kein Aufwand für einen Abriss entstehen, es könnte jedoch eine Differenz zwischen dem Verkaufserlös und dem vorhandenen Buchwert entstehen. Die zweite Option sieht eine Wiederholung der bereits beschlossenen Konzeptausschreibung vor. In diesem Fall müssten die Abrisskosten von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung getragen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der bisherigen Ausschreibung die Veräußerung „ohne Aufbauten“ ausgeschrieben wurde, obwohl politische Vorgaben auch einen Verkauf des Objekts im aktuellen Zustand zuließen. Die verbleibenden Buchwerte für das Grundstück und das Gebäude belaufen sich zum 31. Dezember 2022 auf insgesamt rund 630.000 Euro. Eine Differenz zwischen dem Verkaufserlös und diesen Werten könnte zu einem Aufwand für die Zentrale Gebäudebewirtschaftung im Wirtschaftsplan führen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 5Beanstandung der Niederschrift Betriebsausschuss vom 07.06.2021 zu TOP 2Zur Vorlage · 2021/581 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/581 befasst sich mit der Beanstandung der Niederschrift der Sitzung des Betriebsausschusses vom 7. Juni 2021, konkret zum Tagesordnungspunkt 2 bezüglich der Büroraumnutzung in der Hauptstraße 6 in Niedersprockhövel durch die Verwaltung.
In der Niederschrift der genannten Sitzung wurde eine Beschlussfassung festgehalten, wonach eine Anfrage in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat erfolgen soll. Diese Anfrage sollte die tatsächliche Notwendigkeit eines zusätzlichen Raumbedarfs für Personal des Rathauses sowie die mögliche Ausgliederung einer Organisationseinheit in das Bürgerhaus inklusive der damit verbundenen Kosten für Mobiliar und IT-Ausstattung klären.
Gegen diese Dokumentation haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, die CDU und die FDP Beanstandungen erhoben. Die Fraktionen weisen darauf hin, dass im Betriebsausschuss über einen anderen Beschlussvorschlag abgestimmt wurde. Dieser sah die Zustimmung zur Herrichtung der Räumlichkeiten im Bürgerhaus für die künftige Nutzung durch die Verwaltung sowie die Bereitstellung von Investitionskosten in Höhe von 10.000 Euro im Wirtschaftsplan 2021 der ZGS vor. Aufgrund dieser Differenzen ist eine Korrektur der Niedschrift vom 7. Juni 2021 durch den Ausschuss zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 6Brandschutzbedarfsplan hier: Standort Feuerwehrgerätehaus ObersprockhövelZur Vorlage · 2021/443 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/443 befasst sich mit dem Brandschutzbedarfsplan für den Standort des Feuerwehrgerätehauses in Obersprockhövel. Laut dem Brandschutzbedarfsplan besteht am aktuellen Standort Handlungsbedarf hinsichtlich der Erweiterung der Fahrzeughalle, der Lagermöglichkeiten sowie der Sanitär- und Umkleideräume. Zudem wird auf eine problematische Anbindung an den öffentlichen Straßenverkehr und eine Gefährdung durch Begegnungsverkehr im Zufahrtsbereich hingewiesen. Eine bauliche Erweiterung am bestehenden Standort würde zudem den Abtrag eines bewaldeten Hangs sowie den Bau einer Stützwand erfordern.
Als zukunftsorientierte Lösung wird ein Neubau vorgeschlagen. Hierzu werden Grundstücksverhandlungen an der Ecke Otto-Brenner-Straße und Wuppertaler Straße angestrebt, um eine bessere An- und Abfahrt zu ermöglichen. Eine Bauvoranfrage für diesen Bereich wurde bereits gestellt, wobei die Klärung der Alarmausfahrt mit Straßen.NRW noch aussteht. Alternativ wurde die Möglichkeit eines Grundstücksabtritts durch einen Anwohner im Bereich der Otto-Brenner-Straße thematisiert.
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung empfiehlt, den Neubau als beste Variante anzusehen und die Grundstücksverhandlungen weiter voranzutreiben. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Zentrale Gebäudebewirtschaftung die Verhandlungen fortführt und über die Ergebnisse in den nächsten Sitzungen berichtet.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 14.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 7Einrichtung neuer Kita-Gruppen / möglicher Standort AWO-Kita HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/532 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/532 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Einrichtung neuer Kindertagesgruppen sowie der Prüfung eines möglichen Standorts für die AWO-Kita in Haßlinghausen. Im Rahmen der Vorlage wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Ausführung der Verwaltung, unter Einbeziehung der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS), zur Kenntnis gebracht. Diese Ausführung umfasst die Untersuchung eines potenziellen Standorts für die neue Einrichtung.
Der Ausschuss soll nach dem Beratungsverlauf eine Beschlussempfehlung an den Behindertenbeirat, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat abgeben. Diese Empfehlung soll sowohl den endgültigen Standort als auch die Entscheidung über den Neubau der AWO-Kita als eine 3- oder 4-gruppige Einrichtung beinhalten.
Zusätzlich enthält die Vorlage den Vorschlag des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, dem Behindertenbeirat, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat den Anbau einer dritten Gruppe an der bestehenden 2-gruppigen DRK-Kita „Kleine Weltentdecker“ in Hiddinghausen zu beschließen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung der Maßnahmen jährliche Folgekosten, insbesondere im Bereich der Personalkosten, verbunden sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für die Gremien vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 23.09.2021 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.09.2021 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Umstellung Stromlieferverträge; hier: gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/580 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Betriebsausschusses am 27. September 2021 wurde ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Umstellung der Stromlieferverträge behandelt. Gegenstand der Vorlage 2021/580 ist die Prüfung einer Anpassung der bestehenden Verträge für die zentrale Gebäudebewirtschaftung.
Die bestehenden vertraglichen Verpflichtungen aus einer europaweiten Bündelungsausschreibung für die Stromlieferung städtischer Liegenschaften sind bis zum 31. Dezember 2023 gültig. Eine Umstellung der aktuellen Verträge auf Ökostrom, zertifiziert nach dem OK-Power-Label, würde nach Schätzungen jährliche Mehrkosten von etwa 6.500 Euro verursachen. Diese Kostensteigerung liegt unter der Grenze von 10 Prozent des Auftragsvolumens, die für nachtragsbedingte Änderungen nach vergaberechtlichen Vorgaben zulässig ist. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Zertifizierung lediglich um ein Zertifikat handelt.
Parallel dazu finden Gespräche mit den Betreibern von Blockheizkraftwerken statt, um die direkte Nutzung von Grünstrom in den städtischen Liegenschaften zu prüfen. Zudem werden Gespräche mit der BürgerEnergieGenossenschaft eG geführt, welche die Photovoltaikanlagen auf den Dächern städtischer Gebäude betreibt. Ziel dieser Gespräche ist die künftige direkte Nutzung von Grünstrom, wodurch nach aktuellen Erwartungen Einsparungen von etwa 4 bis 6 Cent pro Kilowattstunde möglich sein könnten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 9Einführung eines kommunalen Energiemanagements hier: Antrag der CDU und Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/570 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/570 behandelt die Einführung eines kommunalen Energiemanagementsystems in der Stadt Sprockhövel. Der Antrag, der von der CDU und Bündnis 90/Die Grünen gestellt wurde, sieht vor, ein Energiemanagementsystem (Kom.EMS) zu implementieren. Die Umsetzung soll unter der Unterstützung von Energieagenturen sowie im Rahmen des Programms Kom.EMS erfolgen.
Die Vorlage sieht eine Empfehlung der beteiligten Gremien vor. Sowohl der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung als auch der Betriebsausschuss sollen dem Rat die Annahme des Antrags empfehlen. Der Rat selbst soll die Einführung des Systems beschließen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat sowie den Ausschüssen Berichte vorlegt. Die Berichterstattung soll vierteljährlich, halbjährlich, jährlich sowie nach Abschluss des Auftrages erfolgen. Über haushaltsmäßige Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten liegen in der vorliegenden Vorlage keine konkreten Bezifferungen vor.
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Beratungsfolge
- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 14.09.2021 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 10Informationen zu den Auswirkungen des Starkregenereignisses vom 14.07.2021; hier: Antrag Der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/583 · Beschlussvorlage
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Im Betriebsausschuss der Stadt Sprockhövel wurde die Vorlage 2021/583 zur Kenntnisnahme der Auswirkungen des Starkregenereignisses vom 14. Juli 2021 behandelt. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen befasste sich mit den Schäden an städtischen Gebäuden, die durch die zentrale Gebäudebewirtschaftung dokumentiert wurden.
Die Gemeinschaftsgrundschule Gennebreck verzeichnete die größten Schäden. Aufgrund der Hanglage drangen Regenmassen durch die Fensteranlagen im Untergeschoss in die Räumlichkeiten ein, zudem drückte Wasser durch die Bodenplatte, da der Grundwasserspiegel angestiegen war. Die Kosten für die Wiederherstellung werden auf etwa 100.000 Euro geschätzt. Im Zuge der Instandsetzung wird eine neue Regenwasserleitung verlegt sowie eine zusätzliche Drainage als Oberflächendrainage installiert. Vor dem Neueinbau des Estrichs soll die Bodenplatte zusätzlich abgeklebt werden.
Neben der Grundschule traten an weiteren Objekten kleinere Wasserschäden auf. In der Glückauf-Halle drang Wasser über den Waldhang in den Keller ein. In einem Wohngebäude in Alt Bossel kam es zu einem Wassereinbruch im Kellerbereich über die Außentreppe. Ein weiteres Wohnhaus in der Hattinger Straße erlitt durch den Steilhang Wassereinbrüche über die Lichtschächte. Für dieses Gebäude ist der Einbau einer Drainage oberhalb der L-Steinwand geplant, um das Oberflächenwasser abzuleiten.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 11Konzept zur Nutzung der ehemaligen Schützenhalle Hiddinghauser StraßeZur Vorlage · 2021/584 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/584 befasst sich mit dem Konzept zur Nutzung der ehemaligen Schützenhalle in der Hiddinghauser Straße. Derzeit wird das Gebäude an drei Tagen pro Woche durch den Feuerwehrmusikzug sowie die Big Band der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel zu Probezwecken genutzt. Diese Nutzung entspricht der bereits beantragten und genehmigten Nutzungsänderung, die das Objekt als Proberaum sowie als Möglichkeit für kommunale Sitzungen vorsieht.
Das Konzept sieht vor, dass die Hauptnutzung durch die genannten musikalischen Gruppen der Feuerwehr sowie an Tagen vor Konzerten erfolgt. Eine Nutzung der Schützenhalle durch Vereine aus außerhalb von Sprockhövel oder durch politische, kirchliche und sonstige Vereinigungen ist nicht vorgesehen. Für die Stadt bleibt die Nutzung des Gebäudes für Sitzungen oder ähnliche Zwecke vorbehalten. Auch die im Rat vertretenen Fraktionen können das Objekt für Sitzungen nutzen.
Weitere Vereine, wie beispielsweise Chöre, können die Nutzung der Räumlichkeiten bei der Zentralen Gebäudewirtschaft (ZGS) beantragen. Die Nutzung durch die Feuerwehrgruppen ist kostenfrei. Über die Belegungstage wird durch die ZGS eine Liste geführt, analog zur Verwaltung anderer kommunaler Räumlichkeiten. Über darüber hinausgehende Nutzungen muss bei der zuständigen Stelle Antrag gestellt werden. Der Betriebsausschuss wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 12Sachstand Pavillon Stadtmarketing- und Verkehrsverein/WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2021/505 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2021/505 befasst sich mit dem aktuellen Sachstand zur Nutzung des Pavillons durch den Stadtmarketing- und Verkehrsverein sowie die Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel. Seit der offiziellen Eröffnung des Pavillons im Juli 2021 wird die Fläche zu festgelegten Zeiten von Vertretern des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins sowie der Wirtschaftsförderung genutzt.
Die bisherigen Kosten für die Einrichtung, den Umzug und die Möblierung sowie die laufenden Betriebskosten teilen sich zwischen dem Stadtmarketing- und Verkehrsverein und der Stadtverwaltung auf. Der aktuelle Mietvertrag sieht für den Stadtmarketing- und Verkehrsverein eine mietfreie Nutzung des Pavillons bis zum 1. Juli 2022 vor.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus nimmt den vorliegenden Bericht zur Kenntnis und empfiehlt dem Betriebsausschuss, die mietfreie Nutzung durch den Stadtmarketing- und Verkehrsverein bis zum Ende des Jahres 2022 zu verlängern. Eine solche Verlängerung würde für die Stadt nach Schätzungen Kosten in Höhe von etwa 1.620,00 Euro verursachen, zuzüglich der Kosten für Strom, Gas und Wasser.
Ziel des weiteren Vorgehens ist es, bis zum Ende des Jahres 2022 eine Kosten-Nutzen-Analyse durchzuführen. Auf Basis dieser Untersuchung soll die Wirtschaftlichkeit des Standorts geprüft und entschieden werden, wie die Finanzierung der Nutzung des Pavillons durch den Stadtmarketing- und Verkehrsverein sowie die Wirtschaftsförderung künftig gestaltet werden soll.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 09.09.2021 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus
- 13Anpassung Betriebssatzung ZGS; hier: Antrag CDU-Fraktion/Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/589 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/589 befasst sich mit der Anpassung der Betriebssatzung der Zentralen Gebäudeversorgung Sprockhövel (ZGS). Gegenstand der Vorlage ist ein gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der am 12. September 2021 gestellt wurde.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 27. September 2021 sowie des Rates der Stadt Sprockhövel am 30. September 2021 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht vorab formuliert, da die Entscheidung nach dem Verlauf der Beratung durch den Ausschuss bzw. den Rat erfolgen soll.
Der Antrag der Fraktionen ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der vorgeschlagenen Anpassung der Betriebssatzung enthält das Dokument keine spezifischen Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten.
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- 30.09.2021 · Rat
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 14Mitteilung der ZGS im öffentlichen Teil des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2021/585 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Sprockhövel am 27. September 2021 steht die Mitteilung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/585 dient der Information des Gremiums im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Mitteilungen der Betriebsleitung zur Kenntnis nimmt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wird darauf hingewiesen, dass keine spezifischen Mitteilungen der Betriebsleitung für den Betriebsausschuss vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für den Haushalt hervor. Die Vorlage dient somit der formalen Information über den aktuellen Stand der Mitteilungen innerhalb der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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- 27.09.2021 · Betriebsausschuss
- 15Anfragen im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/586 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/586 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 15. Sitzung des Betriebsausschusses. Die Sitzung ist für den 27. September 2021 angesetzt.
Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung von Anfragen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt wurden. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, die vorliegenden Anfragen zu beantworten, wobei alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen eingegangen sind.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 27.09.2021 · Betriebsausschuss